Eine sehr schöne Tour, aber auch wieder Fragen über Fragen….

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 1.452 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Tilo.

  • Hallo Pilzfreunde,

    Heute hatte ich mal wieder eine gute Nase. Endlich mal Pfiffis, wenn auch nur 5 Stück, aber dann habe ich den Rest für eine gute Pfanne bei Aldi im Kühlregal gefunden…😊😎

    Aber auch der Wald gab Einiges her. Eine gute Portion Milchbrätlinge - inzwischen ein Lieblingspilz von mir.

    Und einen sehr schönen großen (Hut ca.15cm Durchmesser und etwa genauso groß). Cremeweisse Röhren die auf Druck braun werden. Ich meine die Anzeichen sprechen für einen Gallenröhrling, aber so richtig passt das auch nicht.

    Der gelbe Röhrling ist meiner Meinung nach eine Ziegenlippe!?

    Den Täubling stufe ich als Frauentaebling ein.

    Und die Glucke ist relativ klar für mich. Oder?

    Viele Grüße aus Pforzheim

    Tilo

  • Und einen sehr schönen großen (Hut ca.15cm Durchmesser und etwa genauso groß). Cremeweisse Röhren die auf Druck braun werden. Ich meine die Anzeichen sprechen für einen Gallenröhrling, aber so richtig passt das auch nicht.

    Hallo Tilo,

    das sieht mir nach der Eichenrotkappe aus.


    Der gelbe Röhrling ist meiner Meinung nach eine Ziegenlippe!?

    Das geht in Richtung Anhängselröhrling, eine nach der Bundesartenschutzverordnung komplett geschützte Art die nicht gesammelt werden darf,

    viele Grüsse

    Matthias

  • Hallo Matthias,

    Danke für Deine Einschätzung. Das mit dem Anhaengselröhrling war mir nicht bewusst. Da bin ich aber froh dass ich die anderen FK stehen ließ.

    Gruß Tilo

  • Hallo Matthias,


    der ist genauso weit geschützt wie Boletus edulis sowie alle Raufuß- und Pfifferlingsarten und steht als "Besonders geschützte Art" nach § 1 Satz 1 in der Bundesartenschutzverordnung. Ein vollständiges Sammelverbot besteht also nicht. Ich würde sie aber trotzdem nicht sammeln weil sie so selten vorkommen.


    Die Rotkappe würde ich wegen der Hutfarbe und dem schwarzgeschuppten Stiel eher als Fichtenrotkappe (Leccinum piceinum) bezeichnen.


    VG Jörg

  • Hallo Tilo,


    bei deinem Täubling könnte ich mir gut Russula amara (caerulea) vorstellen wenn da in der Nähe eine Kiefer rumgestanden hat.

    Dieser bildet als Markenzeichen meist so einen Buckel aus. Eine Kostprobe der Huthaut müsste leicht bitter schmecken, ausserdem würde der Stiel mit Sulfovanillin eosinrot reagieren. Das müsste man halt alles ausprobieren, um zu einem Ergebnis zu gelangen. Soweit mein erster Eindruck.


    LG

    claus

  • der ist genauso weit geschützt wie Boletus edulis sowie alle Raufuß- und Pfifferlingsarten und steht als "Besonders geschützte Art" nach § 1 Satz 1 in der Bundesartenschutzverordnung. Ein vollständiges Sammelverbot besteht also nicht. Ich würde sie aber trotzdem nicht sammeln weil sie so selten vorkommen.

    Hallo Jörg,

    der Anhängselröhrling ist ist komplett geschützt, Ausnahmen zum Sammeln in kleinen Mengen für den Eigenbedarf findest du im Paragraph 2:

    § 2 Ausnahmen

    (1) Die Verbote des § 44 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes

    gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf

    der Natur entnommen werden:

    Boletus edulis Steinpilz

    Cantharellus spp. Pfifferling - alle heimischen Arten

    Gomphus clavatus Schweinsohr

    Lactarius volemus Brätling

    Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe - alle heimischen Arten

    Morchella spp. Morchel - alle heimischen Arten

    Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in Satz 1 genannten Pilze weitergehende

    Ausnahmen von den dort genannten Verboten zulassen, solange und soweit die Erhaltung der betreffenden Arten

    landesweit oder in bestimmten Landesteilen nicht gefährdet ist.



    Viele Grüsse

    Matthias

  • Guten Abend,


    laut Leitfaden für Pilzsachverständige, 2. Auflage 2024, Seiten 144 und 145, ist das falsch.


    Dort steht, daß Butyriboletus appendiculatus, Butyriboletus fechtneri, Butyriboletus regius und Butyriboletus subappendiculatus ohne Ausnahme besonders geschützt sind. Boletus edulis ist auch besonders geschützt, aber von dem dürfen geringe Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden.


    Viele Grüße,

    Benjamin

  • Hallo Tilo,


    dein Gallenröhrling hat kein Stielnetz und schmeckt nicht bitter.

    Die Ziegenlippe scheint ein Netz zu haben, unpassende Hutfarben und viel zu enge Röhren.

    Der Täubling hat splitternde Lamellen und einen Buckel.

    Die Glucke hat keine krausen "Äste".


    Das sind nur ein paar der Merkmale, die so gar nicht passen. Keine deiner Vermutungen kann stimmen.

    Wenn du die Merkmale der von dir vermuteten Pilzarten mit der Beschreibung im Pilzbuch intensiv vergleichen würdest, würdest du z. B. den Gallenröhrling sicher ausschließen können. Bei Unsicherheit wäre hier ein Geschmackstest angebracht.

    Allein aufgrund von Bildern oder Bildvergleichen lassen sich Pilze nicht bestimmen.


    Die Leute, die hier anhand von Bildern gute Bestimmungshinweise geben können, haben jahrelange Erfahrung, die oft mühevoll erlernt wurde.


    Gruß

    Peter

  • Endlich mal Pfiffis, wenn auch nur 5 Stück, aber dann habe ich den Rest für eine gute Pfanne bei Aldi im Kühlregal gefunden…

    Moin,

    na hoffentlich keine Pfiffis aus sonstwoher, leider oft in schlechtem Zustand, dann lieber ein paar qualitativ gute Champignons vom regionalen Züchter auf dem Markt. Ich kaufe keine Pilze im Supermarkt, schon seit bestimmt 20 Jahren nicht mehr, die beim Züchter sind nicht günstig, aber ich kenne ihn schon lange und die Qualität passt.

    Das erste ist eine der Rotkappen, finde ich hier leider selten und nur die Birkenrotkappe.

    Der zweite Röhrling, ja da bin ich bei Matthias, der macht schon den Eindruck, als ob es etwas aus der Richtung ist, bitte stehen lassen, nur als Fotoobjekt, aber auch dafür nicht entnehmen bitte.

    Der Täubling ist ganz sicher kein Frauentäubling.

    So wie der aussieht von oben, wie unten, dann erinnert mich das doch sehr an Russula caerulea - Buckeltäubling.

    Der mag gern Nadelwald, Kiefer, auf saurem Boden, gern sandig, hier bei mir zumindest.

    Wenn du den probierst kann er etwas bitterlich sein, kann, muß aber auch nicht immer, die variieren etwas.

    Wenn es der ist, dann hast du eine recht dünne, mir wie papierähnlich vorkommende Huthaut, beim Abreißen macht das manchmal so ein Geräusch, wie wenn man Papier abreißt "Ritsch".

    Läßt sich meist so etwa bis zur Hälfte abziehen.

    Jung wären die Lamellen sehr hell gelblich und werden mit dem Alter dunkler gelb. Der Hutrand ist oft höckerig gerieft.

    Und die Lamellen brüchig, deine auch, man siehts eindeutig, da sind doch klare Bruchstücke zu sehen.

    Ja, und das hübsche Ding zum Schluß, das sieht für mich aus, wie Sparassis brevipes - Breitblättrige Glucke


    LG

    Daniel

  • Hallo Matthias,

    (1) Die Verbote des § 44 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes

    gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf

    der Natur entnommen werden:

    im Bundesnaturschutzgesetz steht davon gar nichts ;) . Hoffentlich funzt der Link. Du meinst damit bestimmt die Bundesartenschutzverordnung.


    Hallo Benjamin,

    laut Leitfaden für Pilzsachverständige, 2. Auflage 2024, Seiten 144 und 145, ist das falsch.

    o.k, den kannte ich nicht. Es wurde auch Zeit das die ganze Sache einmal überarbeitet wurde. Die Verordnung war ja von 2005. Ich würde übrigens auch Serpula lacrymans und Coniophora puteana mit in die Liste aufnehmen weil deren Vorkommen in den letzten Jahren deutlich abgenommen hat. Die darf man doch auch nicht aussterben lassen oder sehe ich das falsch g:D ?


    Danke für den Tipp.


    VG Jörg

  • im Bundesnaturschutzgesetz steht davon gar nichts ;) . Hoffentlich funzt der Link. Du meinst damit bestimmt die Bundesartenschutzverordnung.

    Hallo Jörg,

    ich hätte natürlich die Quelle gleich mit angeben müssen, es steht so auf Seite 1 in der Bundesartenschutzverordnung:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BArtSchV.pdf

    viele Grüsse

    Matthias


    Kleiner Nachtrag: Die komplett geschützten Pilze sind ab Seite 34 aufgelistet.

  • Hallo zusammen,


    wie gut, daß Lactifluus oedematopus der Brätling ist, der bei uns in der Eifel deutlich häufiger als L. volemus ist :D Auch schön, daß B. appendiculatus geschützt ist, B. subappendiculatus aber nicht...


    Björn

  • Auch schön, daß B. appendiculatus geschützt ist, B. subappendiculatus aber nicht...

    Hallo Björn,

    ich sehe es auch so, aber es gab dazu mal eine nette Diskusion im DGfM Forum wo man es rechtlich anders sieht.

    Nadelwald-Anhängselröhrling besonders geschützt? - Forum der Deutschen Gesellschaft für Mykologie
    Hallo, mir ist bei der Durchsicht der Positivliste für Speisepilze aufgefallen, dass der Nadelwald-Anhängselröhrling als besonders geschützt gekennzeichnet…
    forum.dgfm-ev.de

    viele Grüsse

    Matthias

  • Hallo,


    bei mir funktionieren die Links immer noch nicht, auch nicht wenn ich die Vorschläge beachte welche im Thread zu den nichtfunktionierenden Links gemacht wurden.


    VG Jörg

  • Die Leute, die hier anhand von Bildern gute Bestimmungshinweise geben können, haben jahrelange Erfahrung, die oft mühevoll erlernt wurde.

    Hallo Peter,

    danke für Deine Nachricht.

    Genau das ist der Grund weshalb ich in diesem Forum bin! Ich lerne jedesmal dazu.

    Gruß

    Tilo