Bitte um Bestimmungshilfe

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 770 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Wutzi.

  • Hallo Dr.Matzinger,


    das wahrscheinlichste ist der Fuchsige Röteltrichterling, Lepista flaccida (oder in welche Gattung der mal wieder umkombiniert wurde).


    Eine weniger wahrscheinlichere Option wäre Clitocybe amoenolens.


    Beides sind Spreuzersetzer, leben also nicht mit dem Kirschlorbeer (fast nichts lebt mit oder an einem Kirschlorbeer - für die biologische Vielfalt im Garten ein Totalausfall).

    Beides sind keine Speisepilze, der zweite sogar ein gefährlicher Giftpilz.


    Gruß,


    Wolfgang

  • Naja der fuchsige Röteltrichterling ist schon essbar, aber laut 123Pilze eher minderwertig. Hab schon ein paar Mal überlegt, ihn zu probieren - nur hat man in der Ecke auch ne Reihe Verwechslungspartner und das allein hält mich ab, ihn mit in den Korb zu nehmen. Hat ihn jemand von Euch schon mal gegessen?

    Etwaige Bestimmungen meinerseits sind mit keiner "Verzehrfreigabe" verbunden. Bitte sucht hierfür einen Sachverständigen auf, der sich die Pilze vor Ort genau ansehen und sie hinsichtlich Verzehr viel besser bestimmen bzw. ihren Zustand bewerten kann.


    100-10(APR2024)=90

  • C.amoenolens ist eine südeuropäische Art, die sich langsam aber stetig nach Nordeuropa ausbreitet. Daher hat die Schweiz den Fuchsigen Röteltrichterling von der Speisepilzliste gestrichen.


    C.amoenolens beinhaltet wie die namensgebende (nur in Asien vorkommende) Art C.acromelalga Acromelsäure und andere bislang unbekannte Giftstoffe, die das Acromelalga-Syndrom auslösen. Das ist eine der fiesesten Pilzvergiftungen überhaupt, die zu Durchblutungsstörungen in den äußeren Extremitäten führt. Das ganze geht mit Wochen- bis Monatelangen extremen Schmerzen einher, die man mit den üblichen Schmerzmitteln nicht in den Griff bekommt. Nicht wenige Betroffene haben deswegen den Freitod gewählt, weil sie die Schmerzen nicht mehr ertragen haben.


    Angesichts der Tücke dieser Vergiftung ist eine scheinbar übertriebene Vorsicht daher mehr als angebracht.

  • Hallo zusammen


    Ja, bei uns in der Schweiz wurde der aus der Empfehlungsliste gestrichen, da sein Verwechslungspartner Paralepistopsis amoenolens mittlerweile doch schon an einigen Orten gefunden wurde: https://www.wsl.ch/map_fungi/s…art=1991&end=2024&lang=de


    Übrigens hat Raphael hier im Forum davon schon mal ein schönes Portrait erstellt: Paralepistopsis amoenolens = Clitocybe amoenolens = Parfürmierter Trichterling


    LG
    Benjamin

    Mit meinen Beiträgen gebe ich lediglich meine persönliche Einschätzung/Meinung ab. Sie sind nur als Vorschläge zu werten und es gibt damit insbesondere keine Verzehrsfreigaben meinerseits. Eine sichere Bestimmung sowie Verzehrsfreigabe kann nur der Pilzkontrolleur bzw. Pilzsachverständige vor Ort geben.

  • Naja der fuchsige Röteltrichterling ist schon essbar, aber laut 123Pilze eher minderwertig. Hab schon ein paar Mal überlegt, ihn zu probieren - nur hat man in der Ecke auch ne Reihe Verwechslungspartner und das allein hält mich ab, ihn mit in den Korb zu nehmen. Hat ihn jemand von Euch schon mal gegessen?

    Guten Tag,


    ich hab den Fuchsigen Rötelritterling diesen Herbst zum ersten Mal gegessen. Er hat einen bitterlichen Beigeschmack und kein Aroma. Er war nach meinem Empfinden nicht so schlecht wie Ockertäublinge oder gar Samtfußkremplinge, aber nochmal werde ich ihn nicht verspeisen.


    Viele Grüße,

    Benjamin

  • Naja der fuchsige Röteltrichterling ist schon essbar, aber laut 123Pilze eher minderwertig. Hab schon ein paar Mal überlegt, ihn zu probieren - nur hat man in der Ecke auch ne Reihe Verwechslungspartner und das allein hält mich ab, ihn mit in den Korb zu nehmen. Hat ihn jemand von Euch schon mal gegessen?

    Moin,

    der Fuchsige Röteltrichterling steht auf der DGfM-Seite als ein "uneinheitlich bewerteter Speisepilz". Laut Definition sind das: "Pilzarten, bei denen regelmäßig Unverträglichkeiten auftreten oder die nur unter Einschränkung als Speisepilze gelten können, wurden auf einer Liste der uneinheitlich bewerteten Speisepilze erfasst. Solche Pilzarten sollten in einer Beratung nur mit deutlichen Warnungen verbunden zum Essen freigegeben werden."

    So etwas muss mensch nicht essen, so lange wir keine Hungersnot haben.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.