❗❗Fliegenpilzgift in Fruchtgummis! 🍄

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 578 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Grüni/Kagi.

  • Hallo alle,

    habt ihr DAS schon gehört/gesehen?

    Wenn ein Erwachsener sich solches Zeug bewußt kauft, ist eine Sache...eine andere ist es, solche Gummis unter "normale" Süßigkeiten zu mischen, so daß evtl. auch Kinder diese essen könnten. Hat hier ziemliche Wellen geschlagen. Man hofft, daß niemand sowas als absolut nicht witzigen "Prank" macht!

    Gnnnnihihiiii !

    Gnüni/Kagni Lilahex  :gklimper:


    105 Pilzchips


    (Stand Nov. 2021=117 -15 Einsatz APR 2021 +4 1000. Beitrag APR +4 Ü200 Punkte im APR +4 Segmentwette =114 (Stand Nov. 2022) -15 Einsatz APR 2022 =99 +5 Gewinn aus Wette mit Suku =104 +5 9.Platz APR 2022 =109 +3 Gnolmkultur-Bonus APR 2022 =112 +7 Zieleinlaufswette APR 2022 =119 -15 Einsatz APR 2023= 104 +4PC Plazierungswette APR23 +3PC Platz 11APR23 +Teamwork-Phahl 3PC +Landungswette APR23 3PC +Gnolmgeschichtenbonus 3PC = 120PC Stand 07.01.24 -15 Einsatz APR 2024 = 105 PC)


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    Meine Zeichnungen und Fotos sind außerhalb dieses Forums
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    Grünis/Kagis verrückte Pilzwerkstatt

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  • Im Automaten geht gar nicht. Beim neueren Fall war es für Kinder wenigstens nicht ohne weiteres zugänglich.

    Der Fall in Wetzlar wurde aber wohl auch etwas von der Presse aufgebauscht. Lebensbedrohlich war's wohl nicht.

    Aber interessant, dass sich manche Automaten- und Kioskbetreiber auf sowas einlassen. Denen sollte doch eigentlich bewusst sein, dass der Kram nach Lebensmittelrecht illegal ist, auch wenn Muscimol an sich nicht unters BtMG fällt.


    LG Christopher

  • Shroom! Hallo Christopher,

    daß das sehr hochgepuscht wurde, ist mir schon klargewesen. Trotzdem ist es hochgefährlich, wenn es sozusagen "sichtbar" in einem öffentlich zugänglichen Automaten angeboten wird.

    Die Verpackung solcher Produkte sollte vllt auch nicht so bunt und lustig daherkommen, daß man denken könnte, es seien Süßigkeiten für Kinder.

    Möchte nicht wissen, wieviele Eltern dieses Halloween ihren Kindern ALLE GUMMIBÄRCHEN u.Ä. weggeschmissen haben, weil sie auf diese Schocknachrichten kopflos reagiert haben. Dabei braucht man bei originalverpackten Ha...bos, La.....mis oder Tro..is wohl keine Bedenken zu haben. Da müßte einer sich ja sonst SEHR VIEL Mühe machen, die Muscimol-Gummis in so eine Tüte zu praktizieren und diese wieder so verschließen, daß es echt aussieht...

    Gnnnnihihiiii !

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    Einmal editiert, zuletzt von Grüni/Kagi ()

  • Moin,

    so richtig klar ist mir die Sache nicht. Gummibärchen unterliegen doch dem Lebensmittelrecht. Und die Fliegenpilze sollten meiner Kenntnis nach keine Zulassung als Lebensmittel bzw. Zusatzstoff haben. Irgendwer muss die Gummiteile doch eingetütet haben und Geld dafür bekommen wollen - an einen karitativ tätigen Giftmischer glaube ich erst mal nicht. Da sollte es sich doch nicht so schwierig gestalten, die Gummidinger und denErzeuger aus dem Verkehr zu ziehen.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Moin,

    sowas wird ja auch online vertrieben in diversen Shops.

    Hier mal eine der Produktbeschreibungen:


    "Verkauf ab 18 Jahren

    Nicht zum Verzehr oder für medizinische Zwecke geeignet.


    Bewahren Sie das Produkt außerhalb der Reichweite von Kindern auf.

    Der Verkauf an Minderjährige unter 18 Jahren ist verboten.

    Kann auf manche Menschen berauschend wirken

    Fällt nicht unter das SMG/BTMG & NPSG

    Nur für Wissenschaftliche zwecke

    Inhaltsstoffe: Muscimol

    Kontaktiere uns gerne für weitere Informationen."


    Ach so, für wissenschaftliche Zwecke, ja dann...


    LG

    Daniel

  • Hallo zusammen,


    ich habe neulich auch einen Artikel dazu gelesen, weiß aber leider nicht mehr, wo der verlinkt war.


    Da wurde jedenfalls erläutert, weshalb das nicht so einfach sei, die Vermarktung zu unterbieten.


    Was thematisiert wurde (wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ohne zumindest beim ersten Aspekt konkret zu sagen, dass das in diesem Fall so gemacht wurde) war, dass es für das Aufstellen eines Verkaufsautomaten auf dem eigenen Grundstück lediglich einer Gewerbeanmeldung bedürfe, und dass diese Gummibärchen als "Sammlerstücke" designt/angeboten wurden, irgendwie mit verschiedenen Tütchen, mit jeweils zweien pro Tüte. Die also zumindest nicht als Lebensmittel angeboten wurden.


    Beste Grüße

    Sabine

  • Ah danke Sabine. Das ist dann dieselbe Nummer wie die getrockneten Fliegenpilze, die als Deko verkauft werden. Na denn, wohl bekomms!

    Lieben Gruß


    Claudia


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  • Danke für eure Diskussionsbeiträge!


    Also für mich kristallisiert sich das jetzt so raus, daß man Herstellung, Verkauf und Konsum dieses Zeugs momentan nicht gesetzlich verbieten kann, solange es so deklariert wird, wie Sabine und Daniel oben zitierten.


    Nicht erlaubt ist, diese Produkte als Lebensmittel zu bezeichnen und dies offen zugänglich in Automaten oder Läden anzubieten, wenn ich es richtig verstehe.


    Was für mich subjektiv gar nicht geht, ist, solche Produkte bunt und lustig aufzumachen, so daß sie mit Süßwaren für Kinder verwechselt werden können.

    Gnnnnihihiiii !

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