Generelle Frage zum Pilzesammeln in Naturschutzgebieten

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  • Wir wollten vergangenen Herbst während unseres Deutschland-Aufenthalts Pilze sammeln. Dann las ich, dass in Naturschutzgebieten das Sammeln verboten sei. Woanders las ich, dass nur in Gebieten mit Betretungsverbot nicht gesammelt werden darf. Aber in diversen Naturschutzgebieten fand ich keine Hinweise auf Betretungsverbote; oder Schilder (gibt es die? Wie sehen sie aus?). Welche Regel gilt; bzw. gelten je Bundesland andere/eigene Vorschriften?

  • Sofern es die Verordnung nicht anders regelt (zu finden im Internet wenn man nach dem NSG sucht) gilt ein Verbot des Betretens außerhalb der Wege und ein Sammelverbot für Pilze, Pflanzen und Tiere in allen Naturschutzgebieten. Manche NSGs haben ein generelles Betretungsverbot, das ist dann allerdings gekennzeichnet, meist am Eingang. NSGs sind je nach Bundesland mit einem grünen Dreieck mit einem Adler oder mit einer Eule gekennzeichnet.