Haftungsfrage Wald

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 9.641 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von hoennetaler.

  • Hallo zusammen,


    Mich würde mal interessieren, wer denn eigentlich bei einem Unfall im Wald haftet. Geht man als Pilzsucher 'auf eigenes Risiko' in den Wald?


    Ich gehe davon aus, dass der Eigentümer des Waldes (ggf. der Staat) natürlich nicht haftet, wenn man von einem Wildschwein o.ä. angegriffen wird, denn sowas kann man ja kaum beeinflussen.
    Was aber, wenn zum Beispiel ein vermodernder Hochstand im Wald verstreut liegt, und der Waldbesucher nichts ahnend auf einen 15 cm langen Nagel tritt, der dort irgendwo unter Gras versteckt rumliegt? Oder muss man mit solch einer Gefahr rechnen (oder anders ausgedrückt: damit rechnen, dass die im Wald arbeitenden Personen wie Jäger oder Förster ihren eigenen Müll nicht richtig entsorgen :rolleyes: )?


    Grüsse,


    matze

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  • Hi Matze,


    einfache Antwort, du haftest selbst wenn du da auf einen Nagel läufst.
    Fast überalle steht ja auch nur auf den Wegen laufen usw... damit sind die Besitzer sowieso abgesichert.


    Dann gibts da noch was das nennt sich Natur oder waldtypische Gefahren, dafür haftet auch keiner, also wenn dir ein Ast auf den Kopf fällt (von alleine) oder sowas.
    Mir persönlich egal, den wenn ich im Wald bin bin ich in der Natur und dort gelten meistens andere Gesetze ;)


    Gesetzlich ist das allerdings Ländersache, da musst du dich mal bei deinem Amt informieren.
    Ob das alles genau so ist kann ich dir auch nicht sagen, das sind meine Infos. ;)


    PS: Frag doch mal bei einem Förster nach?


    Gruß Benny

    Pilze muss man kennen "lernen" das ist ähnlich wie bei Freundschaften... ;)


    Onlinebestimmungen sind nur als Bestimmungshilfen/Tipps anzusehen, sie ersetzen NIE
    den Gang zum Pilz-Sachverständigen! Keine Essensfreigabe im Forum!

  • Hier mal ein Auszug aus dem Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG).


    § 6 Betreten des Waldes, sportliche Betätigung in Wäldern


    (1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung ist jedem gestattet. Das Betreten und Befahren des Waldes geschieht auf eigene Gefahr, besondere Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Waldbesitzers werden durch das Betretungsrecht des Waldes nicht begründet. Dies gilt auch für gekennzeichnete Wege und Pfade.


    [Freistaat Thüringen - Seite nicht gefunden; 01.09.2010]


    Grüße Charleston.

  • Hallo zusammen,


    Danke für eure Beiträge :)


    @ Benny:

    Zitat

    Fast überalle steht ja auch nur auf den Wegen laufen usw... damit sind die Besitzer sowieso abgesichert.


    Also so ein Schild habe ich noch nie irgendwo gesehen (hier in Mecklenburg-Vorpommern). :/


    Charleston:

    Zitat

    [...] besondere Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Waldbesitzers werden durch das Betretungsrecht des Waldes nicht begründet


    Ich verstehe diesen Satz so, dass die allgemeinen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten hier trotzdem Bestand haben.



    Die von Julius vorgeschlagene Seite enthält u.a. folgendes:


    "Urteil des LG Gera (Urteil vom 12.12.2005, 4 O 2007/04) zeigt:


    1. Die Benutzung des Waldes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Ein Waldbesitzer muss vor den typischen Waldgefahren nur dann schützen, wenn er Anzeichen übersehen, verkannt oder missachtet hat, die auf eine besondere Gefahrenlage hindeuten. Darüber hinaus muss er die Waldbesucher auf Grund seiner "normalen" Verkehrssicherungspflicht soweit möglich vor atypischen Gefahren schützen. Atypisch sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder minder zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insbesondere vom Waldbesitzer selbst geschaffene Gefahrenquellen."


    Also nach meiner Auffassung ist ein vermodernder, versteckt liegender Überrest eines Hochstandes eindeutig eine atypische, da vom Waldbesitzer selbst geschaffene Gefahrenquelle.


    Grüsse,


    matze

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  • Ich kann solche Fragen, ja nicht mal den Ansatz der Überlegung dazu, einfach nicht nachvollziehen.:cursing:


    Beim Angeln oder Mineraliensameln haben solche Haftungsideen zu jeder Menge Verbote geführt. Da setzt sich ein Angler zu nah ans Ufer, ein Schiff kommt vorbei und der Wellenschlag reißt das Angelzeugs ins Wasser. Der Angler verklagt das Schiffahrtsamt und die Sperren sofort die Uferstrecke für jedermann.


    Ein Mineraliensammler klettert im Steinbruch rum, knickt um und bricht sich das Fußgelenk. Er verklagt den Steinbruchbesitzer und der erlässt ein generelles Betretungsverbot.


    Dutzende solcher und ähliche Fälle könnte ich aufzählen.


    Und wenn ich Waldbesitzer oder Förster wäre, würde ich in so einem Fall das Gebiet als besondere Wildruhezone oder sonstwas erklären, mit der Behörde Rücksprache nehmen und Verbotsschilder aufstellen.


    Wo leben wir eigentlich, dass immer mehr Menschen jegliche Selbstverantwortung von sich weisen und durch Dritte vor allem und jedem geschützt werden wollen, resp. im Falle eines Falles irgendjemanden haftbar machen müssen.


    Wo es mir zu gefährlich ist, da bleib ich weg. Geh ich trotzdem hin und mir passiert was, hab ich eben Pech gehabt.


    Sorry für den harten Ton, aber ich kann das einfach nicht begreifen.

  • Grüß Gott Allerseits,


    Ich verstehe nicht, wieso hier schon wieder eine unnötige Schärfe in den Thread kommt.


    Ich persönlich bin auch kein Freund der Wir-verklagen-alles-und-jeden-Mentalität, allerdings hat das hier bisher auch niemand behauptet.


    Für mich hat Matze eine normale Frage gestellt, die ich im Übrigen auch nicht uninteressant finde, ohne den Hintergedanken zu haben, jemanden verklagen zu können/wollen.


    Zurück zum Thema:


    Matze:


    Ich kann dir leider keinen Unterschied zwischen allgemeinen und besonderen Sorgfaltspflichten nennen. Obwohl ich dir nach meinem Gutdünken schon zustimmen würde bzgl. der "vom Waldbesitzer selbstgeschaffenen Gefahrenquellen".
    Aber da wird dir nur ein Sachverständiger oder Jurist helfen können. Weil das schon eine recht spezielle Frage ist und eine Interpretation der Gesetzeslage durch Laien wie uns, führt meistens nicht sehr weit :)


    Schönen Abend
    Charleston


  • Für mich gibt es halt nur einen Grund, sich wegen sowas zu erkundigen. Um eben im Fall der Fälle zu wissen, wen man haftbar machen kann.


    Ich wüsste nicht, was daran sonst interessant sein könnte.


    Es ist gradezu absurd in der freien Natur über Haftungsfragen nachzudenken.

  • Hi,
    ich muß auch mal meinen Senf dazu geben.
    Wer einen 15cm langen Nagel und die Überreste eines Hochsitzes beim Pilzesammeln nicht sieht, der sollte das Sammelgut nicht essen, es könnte die letzte Mahlzeit sein.
    Da latscht man doch nicht drüber wenn man soetwas im Wald findet, und was ist mit wilden Kippen im Wald hat der Waldbesitzer da einen doppelten Schaden? Den Müll und die Haftung?
    Selber schuld wer sich was tut.
    Und ACHTUNG im Wald gibt es auch meistens keinen Winterdienst.


    Bis bald Dominik

  • Hallo Matze,


    ich habe hier einen Link gefunden, der vielleicht einige deiner Fragen klären könnte. Er beinhaltet einige Gerichtsurteile zu diesem Thema, die ich ganz stimmig finde. Ich habe 3 wesentliche Punkte herausgelesen:


    - Der Waldnutzer ist für typische Waldgefahren selbstverantwortlich, wie etwa umfallende Bäume, herabfallende Äste, etc.
    - Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, unnatürliche Gefahren zu beseitigen, die er nicht selbst zu verantworten hat, wie etwa Glasscherben. Er kann ja auch schlecht seinen Wald auf derartige Dinge hin absuchen
    - er haftet allerdings für Gefahren, mit denen man nicht rechnen muss und welche er nicht hinreichend kennzeichnet, wie etwa eine Grube, usw. (Möglicherweise gehören hier auch Überbleibsel eines Hochstandes dazu, aber das ist natürlich wieder nur Spekulation)


    Grüße Charleston.


    [1246883792548.shtml; 01.09.2010]

  • Zitat

    Es ist gradezu absurd in der freien Natur über Haftungsfragen nachzudenken.


    Was soll daran absurd sein? Es ist ja wohl ein Unterschied, ob man von einem Baum erwischt wird, der umfällt, oder ob man auf einen Nagel tritt, der vielleicht vom Förster selbst in den Wald 'eingebracht' wurde. Von irgendwelchen Glasscherben oder sonstigen Fremdmüll ist keine Rede.




    Zitat

    Wer einen 15cm langen Nagel und die Überreste eines Hochsitzes beim Pilzesammeln nicht sieht, der sollte das Sammelgut nicht essen, es könnte die letzte Mahlzeit sein.
    Da latscht man doch nicht drüber wenn man soetwas im Wald findet, und was ist mit wilden Kippen im Wald hat der Waldbesitzer da einen doppelten Schaden? Den Müll und die Haftung?
    Selber schuld wer sich was tut.
    Und ACHTUNG im Wald gibt es auch meistens keinen Winterdienst.


    @ Dominik, ich kann deinen Sarkasmus an dieser Stelle nicht verstehen.


    Was bitte hat das Sammelgut mit dem Thema zu tun? Und nein, ich erwarte auch keinen Winterdienst im Wald... :rolleyes:
    Ich weiß nicht, aber es scheint, als ob du Röntgenaugen hast. 8| Oder wie ist es sonst zu erklären, dass du Objekte erkennen kannst, die vollständig von Gras überwachsen sind?


    Es ist sicher nicht gerade so, dass ich auf irgendwelchen Forstkonstruktionen herumklettere, wenn ich so etwas sehe (das heißt, wenn es überhaupt auf den ersten Blick erkennbar ist), dann mache ich schon einen angemessenen Bogen darum.


    Vielleicht würdest du ja anders darüber denken, wenn dir so etwas passiert wäre...aber vielleicht hättest du dir wie Rada einfach gesagt "Shit happens"... :/



    Grüsse,


    matze

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  • Komische Frage, Gegenfrage:


    Wenn ich an einem Baggersee Baden gehe und dort Barfuß in eine Gklasscherbe oder gar einen rostigen Nagel am Flussufer trete wen Verklag ich jetz:
    Den Fischreiverein der das Angelrecht hat oder die Stadt welche ihn als Badesee freigegeben hat hmmm


    Natur ist Natur und überall wo der Mensch in die Natur geht (die unachtsamen zumindest) bleibem überreste vom Menschen zurück trotz alledem bleibt es Natur und wer dafür haftet is der den man sieht wenn man seine Augen zu macht, nämlich niemand.


    Du kannst Im walöd genausogut stolpern und dir einen dünnen spitzigen Baumstumpf in den Bauch jagen wenn man allerdings so unachtsam tollpatschig ist und nicht weis dass man im Unterholz aufpassen muss wo man hintritt dann hat man im Wald nichts zu suchen und sollte lieber zuhause bleiben und den Vermiter verklagen weil er einen nicht darauf hingewiesen hat dass der feuchte PVC-Boden rutschig ist und man ausgerutscht ist und sich den Haxen gebrochen hat.


    Man könnte genausogut das zuständige Verkehrsamt verklagen wenn man als Fußgänger von einem Auto angefahren wird weil ja zwischen Fußweg und Straße kein Trenngeländer ist oder ein Schild vorsicht hier fahren KFZ-Fahrzeuge.


    Auf der heißen Herdplatte die Finger verbrannt haftet da die Herstellerfirma vom Herd weil kein Schild dran ist vorsicht bei inbetriebnahme verbrennungsgefahr.


    Ist nicht böse gemeint wobei ich das schon mit einem leichten grinsen schreibe aber für diverse Situationen im Leben haftet keiner dafür genießt man als Mensch sowas wie Erziehung wo man wissen sollte wie man sich wann und wo verhaklten sollte und wenns passiert dann hat man Pech gehabt.


    Solltest du mal einen umgefallenen Jägerstand sehen und hast den drang darüber zu stiefeln und genau auf den Stämmen davon draufzutreten und nen Nagel durchbohrt deine 5cm Ledersohle deine Outdoorstiefel dann bist wohl selbst daran schuld könntest ja auch nen Bogen drum rum machen und es dem zuständigen Forstamt melden.


    Ich hab im Wald immer meine alten Bundeswehrstifel an und bin da in meinem Keller auch schon in nen 12cm langen Nagel getreten der hats aber nicht weit in die Sohle geschafft^^


    Mein Jungkoch sagt auch immer zu mir darf ich dir mal ne saublöde Frage stellen, meine Antwort darauf es gibt keine saublöden Fragen es gibt nur saublöde und dumme Antworten *grins*


    lieben gruß


    P.S. mit diesem amysanten schmunzeln werd ich mich nun in mein Bettchen begeben

  • Erst mal entschuldige ich mich für meinen rauhen Ton im ersten posting zu diesem Thema. Aber wegen diesem Thema habe ich ( und viele andere) schon so viele Einschränkungen erleben müssen, dass es wie ein rotes Tuch ist.


    Ich bewege mich halt sehr viel in der Natur. Sei es beim Pilzesammeln, beim Angeln oder eben beim Mineraliensammeln. Es mag einem vernünftig denkenden Menschen schwerfallen das nachzuvollziehen, aber man glaubt nicht wie oft Menschen andere für Ihre eigene Unachtsamkeit oder auch nur für Pech, in die Haftung nehmen wollen.


    Jetzt versetzt Euch mal in die Lage eines Besitzers, Jägers oder einer Gesellschaft. Wie soll man in natürlichen Arealen die sog. Verkehrssicherheit so herstellen, dass Unfälle ausgeschlossen sind ? Ein Ding der Unmöglichkeit. Und dann wird man im Falle eines Unfalles auch noch haftbar gemacht.


    Was tut man dann ??


    Die Folge einer Haftbarmachung sind u.U. Ärger mit der Berufsgenossenschaft und daraus folgende, kostenintensive Auflagen, höhere Versicherugngsbeiträge und viel Ärger und schreibkram.


    Es ist doch eine ganz logische Konsequenz, dass man, so die Möglichkeit besteht, fremde Menschen aus seinem Besitz ausschließt, damit es gar nicht erst zu einem Unfall kommen kann.
    Und so werden die Refugien, wo man noch ungestört seinem Hobby oder seinen Interessen nachgehen kann, immer weniger.


    Dann nochmal zum Sinn der Haftungsfrage.


    Würde man persönlich die Arztkosten bei einem Unfall tragen müssen, oder einen hohen Verdienstausfall aus eigener Tasche tragen müssen, könnte man die Haftungsfrage ja noch halbwegs nachvollziehen.
    Doch diese sind in einem normal aufgebauten Leben vollständig abgedeckt.


    Worum geht es also bei dieser Haftungsfrage ? Genau, um Schmerzensgeld. Um die Möglichkeit, sich seine eigene Dummheit oder auch sein persönliches Pech, finanziell abgelten zu lassen.
    Und das auf dem Rücken der Besitzer und zuletzt aller Naturfreunde, die unter den Folgemaßnahmen zu leiden haben.


    Und genau deshalb sollte man sowas hier auch diskutieren, denn wenn einer von Euch demnächst vor einer eingezäunten Schonung oder einem Verbiotsschild steht, das den Weg zu einem fundträchtigen Gebiet abriegelt weil irgendjemand da mit schlechtem Schuhwerk in einen Nagel getreten hat, dann ist es vermutlich aus mit dem Verständnis.


    Da Zauberwort heißt Eigenverantwortung. Im Verhalten und in der Ausrüstung, damit es gar nicht erst zu einer Verletzung kommt. Und wenn dann doch, shit happens.

  • Leider wird die Eigenverantwortung oft von Dummheit weit überlagert. Immer wieder gibt es gerichtsanhängige Verfahren, wo Urlauber einen Almbesitzer verklagen, weil sie (mit Hund) von Kühen attackiert wurden und Verfahren gegen den Alpenverein als Wegerhalter, weil jemand in den Bergen ausgerutscht ist und sich den Knöchel verstaucht hat.


    Hinter der Dummheit steht meist die Gier, für die erlittene Ungemach ein paar Tausend Euro an Schadenersatz oder Schmerzengeld zu lukrieren.


    Hansflo

  • Ich weis ja nicht woher diese kuriosen Geschichten herkommen aber den deutschen Richter möcht ich sehen der so einem Urlauber recht zu spricht.


    Wenn du schonmal auf einer Alm warst, weist du dass die Kühe dort frei laufen dass doprt Schilder stehen "freilaufende Rinder" und dass diese durch Metallschienen auf dem Almweg und durch Umzäunungen im Gelände daran gehindert werden die Alm zu verlassen.


    Lass mich raten hierbei handelt es sich um Amerikanische Touristen?


    Wenn dies tatsächlich der Realität entsprechen würde (logisches Denken) dann könnte man jeden Hallenbadbetreiber verklagen wenn man außerhalb des Badebeckens ausrutscht und sich den Knöchel verstaucht weil dort keine Hinweisschilder sind dass man außerhalb der Badebecken Badeschuhe tragen soll.


    Stell dir mal vor du bist Phillip Lahm und spielst bei regen in einem Uefacup rutschst aus verstauchst dir dabei den Knöchel. Wer Haftet denn jetz? Der Trainer weil er seinen Spielern nicht gesagt hat dass das Spielfeld bei Nässe rutschig ist oder der Stadionbesitzer weil er keine Schilder aufgestellt hat "Vorsicht bei nassem Spielfeld herrscht Rutschgefahr" oder gar den Uefavorsitzenden?


    Das ist klauberei kein Richter deutschlands wird hier zugunsten des geschädigten handeln und ein Rechtsanwalt der so einen Geschädigten vertritt den möcht ich mal sehen.


    Man sollte nicht allem glauben schenken was man im Internet so findet lieber öfter mal seinen klaren Menschenverstand einschalten


    Im übrigen bekommt man für einen verstauchten Knöchel nicht mal ansatzweise 1000euro Schmerzensgeld wenns da mal 300 sind is es viel.
    Ich hatte am 5.Mai nen Verkehrsunfall mit 50 sachen Volge HWS-Distorsion (Schleudertraume mit diversen Prellungen usw.) bisher hab ich einen Schmerzensgeldvorschuss von 1000 euro bekommen ein weiterer Schmerzensgeldvorschuss von 2000euro wurde von der gegnerischen Versicherung abgelehnt.
    Da wird also bei einem verstauchtem Knöchel nicht viel rüber kommen.


    lieben Gruß

  • Das ist klauberei kein Richter deutschlands wird hier zugunsten des geschädigten handeln und ein Rechtsanwalt der so einen Geschädigten vertritt den möcht ich mal sehen.


    Georg, vordergründig geht es nicht um die Finale Rechtsprechung. Jeder kann jeden Anzeigen. Auch der Hallenbadbesucher den Betreiber wegen des nassen Bodens. Ob er letztlich damit durchkommt steht auf einem ganz anderen Blatt.


    Was bleibt ist für den Angezeigten jedoch der Ärger, die Arbeit und die Einsicht dass, wenn keiner auf sein Grundstück kommt, er auch keine Angst vor irgendwelchen Anzeigen haben muss.

  • Das ist mir schon klar nur wenn dass einige tun und der Richter den Antrag ablehnt dann bleibt der Antragssteller auf den Kosten selbst sitzen daher frag ich mich allen ernstes wer so dämlich ist und wegen solchen Sachen zum Anwalt rennt ???


    lieben Gruß

  • Hallo zusammen,


    Zitat

    In Bezug auf den Nagel, auch ich könnte mal auf ihn treten, da verlasse ich mich lieber auf festes Schuhwerk, nicht auf irgendwelche Haftungsfragen.


    Abschluß dazu:
    Ich bin froh, hier in diesem, unseren Lande (noch) nicht so Verhältnisse zu haben wie in Amerika, wo man selbst auf Mikrowellen und Waschmaschienen gut sichtbare Aufkleber anbringen muß, Katzen und Hunde gehören nicht dort hinein.



    @ Julius: Ich gebe dir Recht, solche Fragen sind in einem Rechtsforum möglicherweise besser aufgehoben. Ich hatte es aber trotzdem hier reingestellt, weil ich dachte, dass dieses Thema jeden hier irgendwie betrifft und sich deshalb der eine oder andere da auskennen könnte. Und weil es sicher den einen oder anderen auch interessiert.
    Und ich bin ebenfalls froh, dass es in Deutschland nicht so eine Klage-"Kultur" wie in den USA gibt.



    Zitat

    In Bezug auf den Nagel, auch ich könnte mal auf ihn treten, da verlasse ich mich lieber auf festes Schuhwerk, nicht auf irgendwelche Haftungsfragen.


    Natürlich sind festes Schuhwerk und Vorsicht Voraussetzung. Wenn sich der Nagel aber trotz allem durch Schuh und Fuß bohrt und vielleicht teure Operationen und Reha-Maßnahmen nötig werden, spätestens dann macht man sich über Haftungsfragen Gedanken.



    Rada:


    Tut mir leid, wenn ich deinen Wunden Punkt erwischt habe. ;) Auch ich finde es Schade, wenn immer mehr Gebiete für die Allgemeinheit gesperrt werden, weil irgendjemand mal grob fahrlässig gehandelt und dann auf Schadensersatz geklagt hatte.


    Ich habe keineswegs vor, jetzt jemanden zu verklagen, aber nach meinem Verständnis hört Recht nicht an der Stadtgrenze auf und man kann wohl erwarten, dass sich der Waldbesitzer vernünftig verhält und in vertretbarem Maße Gefahren für die Allgemeinheit verhindert.
    Ich denke, wenn du beim Mineraliensammeln auf ein Bündel vergrabenes Dynamit (ja ich weiß, heutzutage benutzt man anderen Sprengstoff :D) treten würdest, dann würdest du es nicht unter "shit happens" abhaken - sofern du dann überhaupt noch irgendwas abhaken könntest ;)


    Georg, in Bezug auf deinen ersten Beitrag: Hast du dir überhaupt meine Beitrage durchgelesen?


    1.

    Zitat

    Wenn ich an einem Baggersee Baden gehe und dort Barfuß in eine Gklasscherbe oder gar einen rostigen Nagel am Flussufer trete wen Verklag ich jetz: Den Fischreiverein der das Angelrecht hat oder die Stadt welche ihn als Badesee freigegeben hat hmmm


    Wie oft soll ich bitte wiederholen, dass es hier nicht um irgendwelche Glasscherben an einem Baggersee geht? Es geht hier um atypische Gefahren im Wald, die eindeutig vom Förster o.ä. geschaffen wurden.
    Wenn ich mich anständig im Wald verhalte und keinen Müll zurück lasse, dann kann ich doch das gleiche von den Forstbeschäftigten erwarten, oder nicht?


    2.

    Zitat

    Du kannst Im walöd genausogut stolpern und dir einen dünnen spitzigen Baumstumpf in den Bauch jagen


    Dein Beispiel mit dem spitzen Baumstumpf, der einen ersticht, hättest du dir sparen können, denn hättest du die anderen Beiträge gelesen, dann hättest du festgestellt, dass in der Frage natürlicher Gefahren hier Konsens besteht.


    3.

    Zitat

    aber für diverse Situationen im Leben haftet keiner dafür genießt man als Mensch sowas wie Erziehung wo man wissen sollte wie man sich wann und wo verhaklten sollte


    - Ich glaube nicht, dass ich mir fehlende Erziehung vorwerfen lassen muss, weil ich trotz angemessener Vorsicht auf einen versteckten Nagel getreten bin. Und schon gar nicht von jemandem, der 65 kg Pilze aus dem Wald trägt...


    4.

    Zitat

    Solltest du mal einen umgefallenen Jägerstand sehen und hast den drang darüber zu stiefeln und genau auf den Stämmen davon draufzutreten und nen Nagel durchbohrt deine 5cm Ledersohle deine Outdoorstiefel dann bist wohl selbst daran schuld könntest ja auch nen Bogen drum rum machen


    - Hättest du meine Beiträge richtig gelesen, dann hättest du festgestellt, dass ich ausdrücklich nicht über den Jägerstand gestiefelt bin.


    Zitat

    Mein Jungkoch sagt auch immer zu mir darf ich dir mal ne saublöde Frage stellen, meine Antwort darauf es gibt keine saublöden Fragen es gibt nur saublöde und dumme Antworten *grins*


    -Joa, und dein Beitrag war eben so eine *grins*



    Ich danke jedenfalls Charleston, hexenopa und Rada für ihre konstruktiven Beiträge :thumbup:


    Grüsse,


    matze


    P.S.: Ach ja, danke übrigens der Nachfrage, meinem Fuß geht es soweit gut...nur die Schuhe und die Socken kann ich wegschmeißen. :/

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  • Ich noch mal,
    der Wald in Deutschland ist Überwiegend in Privatbesitz, da kann der Besitzer abseits der Wege doch liegenlassen was er möchte, es muß ja keiner vom Weg abweichen.
    Ich habe auch eine große nicht eingezäunte Weide, wenn da jemand auf mich zu käme, er sei in irgendetwas getreten, müßte ich mir überlegen ob es sich nicht um Landfriedensbruch handelt und mir eine Entschädigung für zertretenes Gras oder gestohlene Pilze zusteht.


    Ps. ich habe im Wald beim Pilzesammeln immer Sicherheitsschuhe (S3) an und ein Handy dabei.


    Gruß Dominik

  • Hallo Dominik,



    Dieser Wald ist kein Privatwald. Ich bezweifle, dass selbst in Privatwäldern, die öffentlich zugänglich sind, der Besitzer tun und lassen kann was er will.


    Und wenn deine Weide nicht eingezäunt und auch anderweitig kein Privatbesitz erkennbar ist, dann handelt es sich nicht um Landfriedensbruch. Aber sowas ist ein anderes Thema ;)


    Ich danke dir aber für den Tipp mit den Sicherheitsschuhen, werde ich mir mal genauer anschauen. Kannst du da eine Marke empfehlen?


    Grüsse,


    matze

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  • Ich danke dir aber für den Tipp mit den Sicherheitsschuhen, werde ich mir mal genauer anschauen. Kannst du da eine Marke empfehlen?


    Bin zwar nicht gefragt, geb Dir aber trotzdem eine Antwort.


    Uvex


    http://www.uvex-safety.de/uvex…F2EC5CD3EC125711500003B51


    ist eine Gute Marke. Ich enpfehle Dir die hohen Schuhe. Alternativ oder zusätzlich gibt es auch Gummiestiefel.
    Die kosten alle ein paar Euro, sind aber sehr lange haltbar und wirklich gut.
    Bei uns bekommt man die in den Warenmärkten der Raiffeisengenossenschaften.


  • Ich noch mal,
    der Wald in Deutschland ist Überwiegend in Privatbesitz, da kann der Besitzer abseits der Wege doch liegenlassen was er möchte, es muß ja keiner vom Weg abweichen.
    Ich habe auch eine große nicht eingezäunte Weide, wenn da jemand auf mich zu käme, er sei in irgendetwas getreten, müßte ich mir überlegen ob es sich nicht um Landfriedensbruch handelt und mir eine Entschädigung für zertretenes Gras oder gestohlene Pilze zusteht.


    Das ist mitunter ein fataler Irrtum.
    Dafür mal ein Beispiel, das nicht exakt das selbe ist, aber ein ähnliches Problem behandelt:


    Ein Autobesitzer hatte aus Angst vor Diebstahl auf seinen Fahrersitz, verborgen unter einem Sitzkissen ein Nagelbrett versteckt.
    Ein dieb brach das Auto auf, schwang sich auf den Sitz und...AUA.
    Dieser Dieb verklagte den Autobesitzer auf Körperverletzung.
    Und kam damit durch.


    Ergo: Wenn sich einer in Deinem Wald verletzt, kann er eher Dich verklagen als umgekehrt ;)


    LG René


  • Kuriose Geschichte, René. 8|


    Auch völlig off-topic aber passt zum Nagelbrett unterm Sitzkissen: In Südafrika kannst du dir an den Türen eine Art Flammenwerfer installieren lassen, der dann losgeht wenn jemand das Auto stehlen will oder dich an der Ampel überfällt. :evil:


    Grüsse,


    matze

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    Einmal editiert, zuletzt von dermatze ()


  • ... aber den deutschen Richter möcht ich sehen der so einem Urlauber recht zu spricht.


    Die meisten Klagen, die ich kenne, wurden tatsächlich abgewiesen - von österreichischen Richtern. Trotzdem ist es für Wald- und Almbesitzer sowie Wegeerhalter äußerst unangenehm (und wohl auch teuer), mit einer derartigen Klage konfrontiert zu werden und sich vor Gericht verteidigen zu müssen. Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist daher nicht das einzig Wesentliche und schon gar nicht, wenn sich ein aufwändiges Verfahren durch die Instanzen zieht.



    Wenn du schonmal auf einer Alm warst, weist du dass die Kühe dort frei laufen dass doprt Schilder stehen "freilaufende Rinder" und dass diese durch Metallschienen auf dem Almweg und durch Umzäunungen im Gelände daran gehindert werden die Alm zu verlassen.


    Sorry, ich versteh dein "wenn du schon mal auf einer Alm warst" nicht ganz. Wenn es als Frage gemeint war, darf ich dich beruhigen: ja, ich war schon und zwar nicht nur auf einer, sondern auf vielen Dutzenden, wenn nicht Hunderten. Das Schild "freilaufende Rinder" habe ich noch nie gesehen, allerdings gelegentlich ein Schild "Achtung Weidevieh". Aber MIR müsstest du vom Leben auf der Alm ja nicht wirklich erzählen, ich lebe am Land und verbringe jährlich viele Tage, manchmal Wochen in den Bergen.



    Lass mich raten hierbei handelt es sich um Amerikanische Touristen?


    ääähm nein, in den meisten mir bekannten Fälle sind die Kläger Deutsche.



    Ich weis ja nicht woher diese kuriosen Geschichten herkommen


    Man liest häufig genug davon in den hiesigen Tageszeitungen und in einer der letzten Alpenvereinsnachrichten (ÖAV) sind mehrere Fälle dokumentiert, in denen Urlauber nach Unfällen oder unliebsamen Begegnungen den Grundbesitzer oder Wegerhalter geklagt haben. [/quote]


    Hansflo

  • Guten Abend zusammen,


    ich habe vor einiger Zeit mal ein Seminar zum Thema "Haftung/Verkehrsicherungpflicht im Wald und auf Wanderwegen" besucht. Seminarleiter war der Justitiar des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, der auch Fachliteratur zu diesem Thema veröffentlicht hat.


    Entscheidend waren zwei grundsätzliche Aussagen:


    1. Jeder begibt sich auf eigene Gefahr in Wald und Flur. Waldbesitzer wurden noch nie seit bestehen der entsprechenden Paragraphen im BGB für Personenschäden durch herabfallende Äste, umgestürzte Bäume, rutschige Wurzeln etc. durch ein deutsches Gericht haftbar gemacht.


    2. Für Fremdbauten (Schutzhütten, Wegebeschilderung, Ruhebänke und evtl. auch Hochsitze (die wurden allerdings nicht extra erwähnt)) besteht eine Verkehrsicherungspflicht der jeweiligen Eigentümer/Tourismusstellen und evtl. Jagdpächter. Das angeführte Beispiel mit dem rostigen Nagel eines alten Hochstandes wird bezüglich der Haftung wohl nur ein deutsches Gericht klären können. Vorstellbar wäre zumindest eine Teilhaftung des Jagdpächters in meinen Augen schon.


    Gruß
    Jürgen


    Nachsatz zu 1.: Anders sieht es mit der Verkehrssicherungspflicht natürlich an öffentlichen Verkehrsflächen aus. Da kann der Eigentümer (oftmals Kommune, Landkreis, Bundesland, Staat) schon im Zweifel für Schäden durch herabfallende trockene Äste etc. haftbar gemacht werden, wenn er nicht nachweisen kann, dass regelmäßig (mind. 2x jährlich) eine fachgerechte Kontrolle durchgeführt wurde.

  • Hallo,
    ich kann Sicherheitsschuhe von Atlas empfehlen, sind nicht die preiswertesten aber halten nur für den Wald viele Jahre bei guter Pflege. Ich laufe ehr die Solen durch, als daß das Leder schlapp macht.
    Auf jeden Fall hohe, wegen des Knöchelschutzes.


    Gruß Dominik