Grillverordnung ???

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 5.918 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von schmu.

  • Hallo Ihr,


    hier mal eine Frage fernab der Pilze:


    Gibts hierzulande eine gesetzliche Grillverordnung, oder sowas ähnliches???
    Wenn ja, wahrscheinlich kommunal/städtisch unterschiedlich, oder?


    Hier ne kurze Übersicht:
    Ich wohne in einem 4-Parteien-Haus im Erdgeschoss mit Terasse und kleinem Garten.
    Schräg oben drüber wohnt ein Rentner-Ehepaar (welches offenbar das Lachen...wohl sogar das Lächeln irgendwann mal verkauft hat).
    Sehr empfindliche Zeitgenossen, vor allem, was Geräusche und Geruche angeht!
    Mein (Erdgeschoß-) Nachbar hatte schon mal eine Beschwerde wegen eines zu lauten Weckers!!!


    Hier mein jüngstes Erlebnis:
    Wir hatten gestern den Grill (Holzkohle) angezündet und während eines plötzlichen Schauers musste ich ihn kurzzeitig unter den Balkon ziehen, vlt. für 10 min. Normalerweise steht der Grill immer ca. 3m vom Haus entfernt, da hört halt mein Garten auf. Aber während der Grill nun an der Hauswand unter dem Balkon stand (übrigens nicht der Balkon der netten Rentners, die wohnen ja nicht direkt, sondern schräg über uns), hatte es dem Herren wohl zu arg gestunken und er hat mir freundlich nahe gelegt, ich müsste mir mal die Grillverordnung ansehen!
    Im Mietvertrag steht schon mal garnichts drin.
    Und eine offizielle Grillverordnung konnte ich bei Google auch nicht finden!


    Suche nun nach irgendeiner getzlichen Grundlage, die mich von weiteren Belästigungen meiner werten Nachbarn abhält...:nana:


    Gestern hab ich übrigens das erste Mal seit 2 Monaten gegrillt,
    bei schönerem Wetter grillen wir mind. 1x in de Woche!!!
    Da soll der Affe sich doch freuen...:D


    Gruß
    Mirko

  • Hallo Mirko,


    da bist du vermutlich ganz schön in der Klemme. Schau mal was ich gefunden habe:


    Neues Tierschutzgesetz: Rechtliche Probleme beim Grillen


    - Die Rechtssprechung scheint mir da nicht sehr einheitlich zu sein.


    Grüße
    Gerd


    PS.:
    Prozesshansl können heute so ziemlich alles erreichen:


    (1) Kühe im Allgäu dürfen keine Glocken mehr tragen
    (2) Glockengeläut wird verboten
    (3) Viehställe dürfen nicht mehr stinken
    (4) Auf Tennisplätzen darf man keinen Ballaufschlag mehr hören
    (5) Sporthallen werden in ihrem Normalbetrieb eingeschränkt
    (6) Biergärten müssen nach 22:00 Uhr geschlossen werden
    (7) Der Betrieb von Flughäfen wird eingeschränkt
    etc. etc.


    ---> Ein 3-fach hoch auf die Emissionsschutzgesetze und gewiefte Rechtsverdreher.


    ===> Für mich erstaunlich und nicht nachvollziehbar ist, dass Prozesshansl (wenn sie aus Kostengründen z.B. in einem Bauerndorf oder in der Nähe eines Flughafens bauen) anschließend, obwohl sie bereits vorher die Emissionsbelästigung kannten, diese Belästigung (steigert den Grundstückswert) beseitigen können.

  • Hallo Gerd,


    danke für den Link.
    Da gibts ja die unterschiedlichsten Urteile.
    Demnach scheints ja keine einheitlichen Richtlinien zugeben.
    Werd mich mal bei Gelegenheit bei der Stadt informieren.
    Vielleicht gibts auf kommunaler Ebene irgendeine Verordnung.


    Gruß
    Mirko

  • Hallo Pilzi,


    du hast ja garnicht mal so Unrecht, ein friedliches Gespräch kann manchmal schon Wunder wirken.
    Wenn der gute Mann mir mal vorne auf dem Garagenhof über den Weg läuft, werd ich ihn auf jeden fall mal drauf ansprechen.
    Hab ja sonst bisher auch gelegentlich freundliche Gespräche mit denen geführt. Allerdings nur kurz und knapp, weil, wie schon erwähnt, lachen verboten! :shy:
    Zum Grillen einladen fällt hingegen völlig flach, das geht wohl garnicht...hab wahrscheinlich auch garnicht die entsprchende Tanzmusik für die Herrschaften...oder tanzen die auch zu "Linkin' Park" ??? :D


    Gruß
    Mirko

  • Hallo Mirko,


    Zitat von schmu


    Da gibts ja die unterschiedlichsten Urteile.
    Demnach scheints ja keine einheitlichen Richtlinien zugeben.
    Werd mich mal bei Gelegenheit bei der Stadt informieren.
    Vielleicht gibts auf kommunaler Ebene irgendeine Verordnung.


    Ich habe Gestern auf einer "Grillparty" einen "Freund und Helfer" (Polizeibeamten) befragt:


    - Soweit ich es verstanden:


    (1) Für Grillen in freier Natur gibt es Vorschriften, die die Kommune im Einklang mit übergeordeten Vorschriften festlegt.


    (2) Für das Grillen im Wohnbereich gibt es keine verbindliche Vorschriften sondern nur eine Reihe unterschiedlichster, sich teilweise widersprechender Urteile, da das Thema noch nicht vom Bundesgerichtshof behandelt wurde.


    - Das Hauptproblem ist (und da muss, wenn es Ärger gibt, ein Gericht in jedem Einzelfall prüfen), ob durch das Grillen der "Streithansl" belästigt (ein fast beliebig dehnbarer Gummibegriff) wird/wurde. Es ist nicht einmal klar, ob und wie häufig du Grillen darfst.


    Fazit:
    Habe also nix Neues erfahren. Mein "Sportsfreund" hat mir nur (ohne Kenntnis meines Links) bestätigt, dass die Rechtssprechung ziemlich uneinheitlich ist.
    ------------------------------
    Meine Meinung, habe die leider nicht nachgefragt:
    (1) Erkundige dich auf dem Rathaus/Polizei, besser wäre natürlich ein Rechtsverdreher (Jurist), ob es in deiner Region/deinem Bundesland Gerichtsurteile zu diesem Thema gibt. Denn mit Gerichtsurteilen, insbesonderer höherer Instanzen dürfte man (sofern der Sachverhalt +- identisch ist) im Ernstfall gute Karten haben.
    (2) Eine andere Frage ist, ob dein Nachbar ein Prozesshansl ist und gleich wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht zieht. Wenn er nur rummosert, würde ich das weniger schlimm einschätzen.
    ---> Lad ihn einfach zum nächsten Grillen ein.


    Viel Ergfolg bei der Lösung deines Problems
    Gerd

  • Hallo Gerd,


    Danke nochmal für deine Hilfe.


    Nun haben wir also auch von "offizieller Seite" die Bestätigung, dass es diesbezüglich keine klare Linie vom Gesetzgeber gibt.


    Wie in meinem letzten Post schon erwähnt, werd ich auf jeden Fall das Gespräch mit dem werten Herrn Nachbar suchen. Ist wohl sinnvoller, als irgendwie zu provozieren. Ich denke, da muss schon einiges passieren, bis der gute Mann zum Anwalt rennt, aber ein Nachbarschaftkrieg versuche ich natürlich zu vermeiden.


    Außerdem werd ich nächste Woche mal beim Stadtamt nachfragen, ob es da irgendwelche Verordnungen gibt.


    Bei Neuigkeiten werd ich berichten.


    Gruß
    Mriko