Hallo Ihr,
hier mal eine Frage fernab der Pilze:
Gibts hierzulande eine gesetzliche Grillverordnung, oder sowas ähnliches???
Wenn ja, wahrscheinlich kommunal/städtisch unterschiedlich, oder?
Hier ne kurze Übersicht:
Ich wohne in einem 4-Parteien-Haus im Erdgeschoss mit Terasse und kleinem Garten.
Schräg oben drüber wohnt ein Rentner-Ehepaar (welches offenbar das Lachen...wohl sogar das Lächeln irgendwann mal verkauft hat).
Sehr empfindliche Zeitgenossen, vor allem, was Geräusche und Geruche angeht!
Mein (Erdgeschoß-) Nachbar hatte schon mal eine Beschwerde wegen eines zu lauten Weckers!!!
Hier mein jüngstes Erlebnis:
Wir hatten gestern den Grill (Holzkohle) angezündet und während eines plötzlichen Schauers musste ich ihn kurzzeitig unter den Balkon ziehen, vlt. für 10 min. Normalerweise steht der Grill immer ca. 3m vom Haus entfernt, da hört halt mein Garten auf. Aber während der Grill nun an der Hauswand unter dem Balkon stand (übrigens nicht der Balkon der netten Rentners, die wohnen ja nicht direkt, sondern schräg über uns), hatte es dem Herren wohl zu arg gestunken und er hat mir freundlich nahe gelegt, ich müsste mir mal die Grillverordnung ansehen!
Im Mietvertrag steht schon mal garnichts drin.
Und eine offizielle Grillverordnung konnte ich bei Google auch nicht finden!
Suche nun nach irgendeiner getzlichen Grundlage, die mich von weiteren Belästigungen meiner werten Nachbarn abhält...:nana:
Gestern hab ich übrigens das erste Mal seit 2 Monaten gegrillt,
bei schönerem Wetter grillen wir mind. 1x in de Woche!!!
Da soll der Affe sich doch freuen...:D
Gruß
Mirko