Hallo,
Das mit der Betretungsgenehmigung hängt sicher nicht an der Anzahl der Leute, ob nun 28 oder 30, sondern auch an der Art und Weise wie das ganze aufgezogen ist.
Es gibt Mißverständnisse zwischen den internetforenaffinen EU-Forumlern und den eher traditionellkommunikativen AG-Myk-Leuten, die Texte im Forum eben anders lesen und vielleicht auch grundsätzlich an die Mykologie anders herangehen.
Das Gebiet um das es geht ist ein NSG, für dessen Unterschutzstellung sich einige Mitglieder der AG Mykologie besonders stark gemacht haben. Jetzt als AG Mykologie eine Betretungsgenehmigung zum "Konik-Einreiten auf der Buntwiese" zu beantragen würde die AG Mykologie bei den zuständigen Behörden ziemlich diskreditieren. (Internet ist halt überall lesbar.)
Und ein Risiko ist auch dabei, weil man sich mit der Beantragung ja auch verantwortlich erklärt für das, was 30, einem meist unbekannte, Leute, die ziemlich freizeitparkartig über die "Buntwiese" reden, machen.
Ich glaube es ist nötig, dass sich einer der Organisatoren verantwortlich erklärt und man als Gruppe ein Schreiben aufsetzt, indem man erklärt, was man in dem NSG zu tun gedenkt und warum man es betreten möchte. Es muss halt seriös klingen und klar machen, dass es beim Betreten des NSG - anders als auf dem Ponyhof - um Mykologie geht und nicht darum mal eben ein tolles Gebiet abzugrasen, weil es dort besonders tolle Pilze gibt, die man woanders nicht findet. Und das muss dann auch in der Art gewährleistet sein.
Ein NSG ist ja nicht umsonst ein NSG und sollte mit Respekt betreten werden!
Das erfordert viel Durchsetzungswillen wenn man mit einer Gruppe Leuten unterwegs ist, die sich eigentlich gar nicht wirklich kennen.
Die AG Mykologie kann sich jedenfalls nicht als "Gebietsöffner" für "Pilztouristen" hergeben ohne dass das ganze einen roten Faden hat.
VG, Tanja