Hallo,
ja, doch, ich finde 10 Merkmale kann man zu so einer Art immer finden. Inwieweit die alle wirklich bestimmungsrelevant sind, da kann man meinetwegen drüber diskutieren. Eigentlich wollen wir mit diesen Fragen "10 Merkmale von tödlich giftiger Art xy" den Prüflingen bei der Beschreibung dieser Arten etwas helfen. Früher hies es nur lapidar "beschreibe Art xy". Da haben dann manche viel und andere wenig geschrieben und keiner wusste so genau wieviel verlangt wird. Daher jetzt die Vorgabe "10 Merkmale" und ebenso der Hinweis auf 5 (mögliche) Fruchtkörperteile die man beschreiben kann. Wir dachten, dass es so formuliert eine Hilfe fürs Beantworten wäre und auch klarer was man schreiben kann/soll.
Sinn dieser Fragen ist, dass ein PSV in der Lage sein soll, wissbegierigen Ratsuchenden die tödlich giftigen Arten beschreiben zu können. Wenn einer fragt "woran erkennt man denn den", dann sollte eine ausführlich Antwort kommen können.
"Hut anfangs konvex, dann verflachend und etwas vertieft" - "Hut alt trichterig" - beide Versionen würden bei mir einen Punkt geben.
Also je zwei Merkmale zu Hut (Farbe, Form, Huthautbeschaffenheit, abziehbar/nicht abziehbar, Hutrand, ...), zu den Lamellen (Farbe, herablaufend, wie engstehend, ...), zum Stiel (Farbe, Oberfläche, hohl/voll, Form Basis, ...), zur Trama (Farbe, Geruch), Sporenpulver, Ökologie (wärmeliebend, Bodenbewohner, ...) sollten sich doch problemlos finden lassen. Ob jetzt wirklich jede der Eigenschaften für sich genommen ein Merkmal ist zur Abgrenzung von Nachbararten, das lese ich aus der Frage nicht heraus. Bestimmungsrelevant ist alles was in der Gesamtheit die Art charakterisiert. NICHT bestimmungsrelevant wären für mich Aussagen wie "hat Lamellen" "hat einen Hut" und auch bei "Trama faserig, nicht splitternd" würde ich mir schwer tun das gelten zu lassen.
beste Grüße,
Andreas