i glaub die haben trockenschaden.
Der kommt noch dazu. Aber die Fruchtkörper sehen auch sonst etwas anders aus.
i glaub die haben trockenschaden.
Der kommt noch dazu. Aber die Fruchtkörper sehen auch sonst etwas anders aus.
Hallo an alle Tagungsteilnehmer,
heute gab es ja immerhin mal 10 - 15 Liter.
Wir hoffen weiter, aber planen auf Nordhänge an Bächen etc.
Gruß,
Wolfgang
Hallo an alle
Das ist eine ungewöhnliche Form von Entoloma serrulatum.
Man sieht auf dem 6. Bild in Vergrößerung deutlich die dunklen, gesägten Schneiden.
Dass E. serrulatum trichterförmig sein kann, ist ganz normal. Hier isses halt mal extrem.
Gruß,
Wolfgang
Hallo Timm,
Du müsstest wohl künftig zusätzlich zu Deinen künstlerischen Fotos noch eine langweilige Doku-Aufnahme machen, bei der das Licht die Farben möglichst realistisch wiedergibt. Mit Schnittbild und Hut von oben etc.
Und ggf. einen Beleg mitnehmen.
Schupfnudel Hypholoma mit Velum-überfasertem Hut?
Gruß,
Wolfgang
Hallo Veronika,
Ich bin mal mit der "Daumenkino"-Methode durch den Bildteil vom Parra, und bei lanipes hängengeblieben.
Der hätte eine positive Schaeffer-Reaktion nur an der Stielbasis auf der Stielrinde.
A. subperonatus hätte Pleurozystiden.
Beide hätten mehrzellige Cheilozystiden, bei subperonatus eher zylindrisch - langgestreckt keulig, bei lanipes eher globos - keulig.
Exsikkat machen!
Gruß,
Wolfgang
Hallo an alle,
ein interessanter Rätselpilz - vermutlich leider ohne Auflösung.
Tubaria als Vorschlag gefällt mir nicht wirklich, vor allem wegen der intensiven Gelbtöne. Aber andere Braunsporer mit überfasertem Hut und spinnwebartigem Velum?
Ich werfe mal die Gattung Gymnopilus (Flämmling) in's Rennen, aber könnte die Art nicht benennen, und gebe zu, dass die SPP-Farbe auf den Bildern etwas zu schokoladig und zu wenig rostig 'rüberkommt.
Gruß,
Wolfgang
Hallo "Schwarzwald",
auf jeden Fall hast Du zwei verschiedene Schirmlinge gefunden.
der erste würde vom Bild recht gut zu cristata passen, aber wenn er nicht riecht? Dann würde ich erstmal Deine Geruchsprobe anzweifeln
Aber ist die Ring-Unterseite schwarz? Dann ist es was anderes, das kenne ich nur von felina und lilacea, die aber beide nicht in Frage kommen.
Den zweiten würde ich, wenn ich mit einem Namen aus der Hüfte schießen müsste, als "castanea" betiteln.
PS: Es heißt, alle kleinen Schirmlinge seien giftverdächtig. Würde es in einer PSV-Prüfung ausreichen, einen Schirmling als solchen zu identifizieren und nicht freizugeben?
Eine seriöse Schirmlingsbestimmung geht nicht ohne mikroskopische Merkmale, und damit über die PSV-Prüfung hinaus.
Speisepilze sind da eh nicht dabei. Den Stinkschirmling und seinen Geruch kann aber auch ein PSV schon kennen.
Gruß,
Wolfgang
und wurde an die Obere Naturschutzbehörde weitergeleitet
wenn das das Regierungspräsidium Darmstadt war, dann lohnt sich jetzt ein neuer Versuch!
Mich käst es immer noch an, dass Hessen sehr streng ist. Denn der Wald, in dem ich als Kind immer gespielt habe, war damals ein Truppenübungsplatz und ist jetzt Naturschutzgebiet. Das würde ich gerne genauer erkunden und kartieren, aber meine Anfrage wurde abgelehnt - egal, was dabei herauskäme, würden sie den Pflegeplan sowieso nicht ändern, und deshalb finden sie das nutzlos.
Hi Sabine,
Wie lange ist Deine Anfrage denn her?
War das noch vor der Verwaltungsreform, als die Genehmigungen vom Regierungspräsidium ausstellt wurden, oder nach dem Übergang zum Hessischen Landesamt für Naturschutz (arten@hlnug.de)?
Beim HLNUG redet man jetzt immerhin mit nicht mehr mit Verwaltungsfachangestellten, sondern mit studierten Biologen, die einer Artenliste auch dann einen gewissen Eigenwert beimessen, wenn der Pflegeplan nicht zur Überarbeitung ansteht. Tatsächlich könnte man dort auch informell vorfühlen, ob man anstelle einen Antrag zu stellen, eine Kartierungs-Beauftragung des HLNUG bekommt. Dafür gibt es zwar kein Geld, aber immerhin wäre dann das Befahren von land- und forstwirtschaftlichen Wegen inbegriffen.
Gruß,
Wolfgang
Hallo an alle,
Die Diskussion zwischen "besonders geschützten" und "streng geschützten" Arten ist für Pilze m.E. komplett irrelevant. Bei streng geschützten Arten ist es zusätzlich verboten, sie "während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören". Erkläre mir mal jemand, was das konkret für Pilze heißen soll.
Wird das Gesetz von vielen nicht so ernst genommen?
Gibt es Ausnahmebewilligungen und erhält man so eine relativ einfach?
Dürfen Mitglieder eines Pilzvereins vielleicht ein, zwei Stück zwecks Bestimmung entnehmen?
Ja, ich denke das Gesetz wird von sehr vielen Pilzfreunden nicht ernst genommen.
Ehrlich gesagt ergibt es für Fruchtkörper ja auch nur sehr begrenzt Sinn. Leider muss man selbst studierte Biologen daran erinnern, dass die Entnahme eines Pilzfruchtkörpers den Pilz-Organismus nicht schädigt. Man schützt ja auch keinen Apfelbaum, indem man das Ernten reifer Äpfel verbietet. Natürlich ist die Sinnlosigkeit einer gesetzlichen Regelung keine Entschuldigung, sich nicht daran zu halten.
Für Ausnahmegenehmigungen besonders geschützter Arten ist in der Regel die obere Naturschutzbehörde eines Bundeslandes zuständig. Wie die das handhabt, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In der Regel wollen die Behörden als Gegenleistung eine Kopie der Untersuchungsergebnisse.
Ich habe mir persönlich für die Saftlinge im Wiesbadener Goldsteintal eine Genehmigung vom Land Hessen besorgt, weil ich sie auch sequenzieren und ggf. mal publizieren will. Die Sequenzierung illegal gesammelter Proben ist mit unverhältnismäßig höheren Strafen bewehrt (Nagoya-Protokoll).
Für die Wiesenpilztagung Lehesten war der Einschluss von Saftlingen in Bayern ein zusätzlicher Nebensatz in einer E-Mail, und es kam ein OK zurück.
In Hessen musste ich unterschreiben, dass ich nur max. 10 Fruchtkörper pro Art, und max. 1/3 der Kollektion entnehmen werde. Diese Genehmigung hat mich zahlreiche E-Mails und Telefonate gekostet, bis ich eine mehrseitige schriftliche "Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung" im Briefkasten hatte. Wer mal beim Saftlingstreffen dabei war und die Tausende Fruchtkörper dort gesehen hat, kann da nur schmunzeln.
Grüße,
Wolfgang
okay, nur was ist das bloß für ein Loch da?
Das ist das Exkursionsgebiet für die DGfM-Tagung in Springe
Was haben wir Petrus nur getan?
Shroom! Die letzte DORIS-Veröffentlichung ist vom 5.9.25 , das nenne mal aktuell!
ZitatEine wöchentliche Mahlzeit während des ganzen Jahres mit 200 Gramm (g) Maronenröhrlingen mit 1 400 Bq Cs-137 pro kg Frischmasse (der Höchstwert in den letzten drei Jahren bei Maronenröhrlingen) führt beispielsweise zu einer zusätzlichen Strahlenexposition von etwa 0,18 mSv pro Jahr, man spricht dabei von einer Ingestionsdosis. Dies ist etwas weniger als ein Zehntel der durchschnittlichen Strahlenexposition aus natürlichen Quellen in Deutschland während eines Jahres
Das Zitat aus DORIS: 10 kg radioaktiv belastete Maronen ( = 200g/Woche * 50 Wochen) zu essen, erzeugt also die gleiche Strahlenbelastung wie ein Flug in die USA (Hin-und Rückflug).
Solche Relationen sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man seine eigenen Risikoabwägungen trifft.
Gruß,
Wolfgang
Gibt es eigentlich irgendwo eine aktuelle und verlässliche Liste, welche Pilze wie belastet sind?
Nein. Im DGfM Fachausschuss Toxikologie kommen wir auch immer mal auf diese Fragen, aber die Datenlage ist dünn und die Ergebnisse sind interpretationsbedürftig.
Z.B. ist bei Cd unklar, ob es bei der Verdauung überhaupt resorbiert wird, bzw. wieweit das von der Zubereitung und individuellen Faktoren abhängt.
Eine etwas neuere Untersuchung wäre COCCI (2006): Heavy Metals in edible mushrooms in Italy, Food Chemistry 98: 277-284
Gruß,
Wolfgang
Hallo ibex,
mein Respekt, dass Du Dich an die aktuelle Front der Inocyben-Forschung wagst!
Jetzt hast Du eine begründete Hypothese.
Der logisch nächste Schritt wäre, diese Bestimmung mit einer unabhängigen Methode abzusichern, also eine ITS Sequenz anfertigen zu lassen.
Niemand wird Dir heute mit Sicherheit sagen können, ob verzweigte Zystiden nicht selten auch bei anderen Arten der Gruppe auftreten können, oder ob es vielleicht sogar noch weitere, bisher unentdeckte Arten in der Gruppe gibt.
Gruß,
Wolfgang
Hallo Bernd,
bei meinen wenigen Funden von araenosum waren die Zystiden eigentlich nicht so selten, aber um nichts zu verpassen, solltest Du von einer durchgehenden Lamelle (keiner Lamellette, die haben oft keine Zystiden!) die ganze Schneide bei kleiner Vergrößerung absuchen. Vielleicht reicht sogar das technische Setting, mit dem Du das Auflicht-Bild der 4-sporigen Basidien gemacht hast.
Ansonsten musst Du wohl eine "forma acystidiatum" beschreiben
Sowas macht die Schlüssel nicht benutzbarer, da die Zystiden ein Merkmal der ganzen Sektion sind.
Gruß,
Wolfgang
Nunmehr besinnt sich der BUND e.V. und bringt zum Ausdruck, dass das Artensterben schlimmer als die Klimakrise zu bewerten sei.
Na, ob diese Ansicht aktuell auch die Artenschützer in Spanien und Portugal teilen würden, wo dieses Jahr über 400.000 ha bzw. 278.000 ha ( > 3% der Landesfläche von PT !) abgebrannt sind? Die Fläche entspricht so einem Drittel von Hessen oder Sachsen-Anhalt.
(Quelle https://forest-fire.emergency.…ffis.statistics/estimates)
Die Klimakrise verstärkt den Artenschwund.
Waldbrände sind zwar meist von Menschen ausgelöst, aber die Trockenheit durch die Klimakrise macht sie praktisch unmöglich zu löschen.
Gruß,
Wolfgang
Ist dann Mycobank hier unaktuell?
Konstanze Bensch (k.bensch@mycobank.org) freut sich über Hinweise, idealerweise gleich mit einem Literaturzitat das zur Klärung beiträgt.
Der Klenke/Scholler listet eine Pucciniastrum epilobii, und unter anderem pustulatum in Klammern kursiv dahinter, ich denke das soll "synonym" bedeuten.
Ich habe aber von Phytos keine Ahnung.
Gruß,
Wolfgang
MeckPilz: von welcher Webseite kommt denn diese akkumulierte Niederschlagsvorhersage?
Gibt's zu der Art eigentlich schon Selbstversuche zum Speisewert?
Hallo an alle,
aus aktuellem Anlass, und so halb zum Thema passend:
Man kann nicht nur die zulässige Menge, sondern auch die betroffenen Arten diskutieren.
Heute wurde ich mal wieder mit der Ansicht konfrontiert, dass der Wiesenellerling, Cuphophyllus pratensis, nicht streng geschützt sei, das seien nur die Saftlinge Hygrocybe s.str.
Leider wurde da wieder einmal die juristische Sicht mit der mykologischen Sicht verwechselt, und versucht, auf eine juristische Frage eine mykologische Antwort zu geben.
Das kann natürlich nicht funktionieren. Juristen verwenden Begriffe genau so, wie sie sie selbst vorher definiert haben.
In diesem Fall wurde der juristische Sachverhalt in der BArtSchV Anlage 1, Ziffer 7 geregelt:
ZitatDie Taxonomie der in den Anlagen genannten Tier- und Pflanzenarten richtet sich nach folgenden Werken, soweit die Arten dort aufgeführt sind:
[...]
Bundesamt für Naturschutz (1996): Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands. - Schriftenreihe für Vegetationskunde, Heft 28, Bonn-Bad Godesberg.
Schon an der Tatsache, dass der Gesetzgeber nur von "Tier- und Pflanzenarten" spricht, kann man diese unterschiedlichen Sichtweisen ablesen: Pilze sind Pflanzen im Sinne des Gesetzes, und müssen daher nicht gesondert erwähnt werden.
Auf den Wiesenellerling angewendet: Der Gesetzgeber hat eine taxonomische Referenz als Grundlage bestimmt, in der der Wiesenellerling als "Hygrocybe pratensis" bezeichnet wird. Folglich ist er mit dem Schutz von "Hygrocybe spp. - Saftlinge (alle Arten)" selbstverständlich auch gemeint.
Grüße,
Wolfgang
Hallo Luca,
Letztlich ist es vor allem eine Entscheidung, was Dein Budget überhaupt hergibt, wie nahe Du an die "Profi-Liga" heran willst, und wie Dein späterer Bildbearbeitungs-Workflow aussehen soll.
Ich habe mich gerade für eine OM5 Mark II mit dem Zuiko 60 Makro entschieden, aus folgenden Gründen:
- wetterfest
- klein, leicht und handlich, weil ich sie auch auf spontanen Wanderungen immer dabei haben will
- alltagstauglich für viele andere Foto-Situationen, die Schwächen für die Sport-Fotografie kann ich locker verschmerzen
- sehr gute Stacking-Funktion schon in der Kamera, weil ich zu faul bin, nachher stundenlang mit Photoshop und Helicon Fokus aus 50 raw-Einzelbildern ein perfektes Foto zusammenzusetzen (aber die Option hätte ich)
- Webcam-geeignet, um auch Studioaufnahmen oder Live-Präsentationen machen zu können.
- ich hatte vorher eine Olympus E-620 und eine TG4, und wollte mich nicht in ein ganz anderes Bedienungskonzept einarbeiten (die E-620 mit Zuiko 50 Makro jetzt günstig abzugeben!)
Die Kamera kam erst gestern an. Wenn jetzt noch die Pilze kommen, werde ich mal ein paar Bilder posten.
Grüße,
Wolfgang
Hallo Linde,
ich kenne den Hasenstäubling nicht so stachelig, eher glatt bis flach warzig. Bei dieser Größe gibt es aber wenig Alternativen.
Gruß,
Wolfgang
Hi Nicky,
vielleicht ein Erlengrübling? Sicher, dass es ein reiner Nadelwald war?
Hast Du noch eine Detailaufnahme von den herablaufenden Röhren?
Wolfgang
Hallo Probot,
Deine Bestimmung ist ziemlich wahrscheinlich.
Allerdings gibt es unter den Verwechslungspartnern nicht nur weißsporige Trichterlinge, sondern auch rosasporige Rötlinge.
Daher sind Mehlräslinge schon was für Fortgeschrittene.
Eine Essensfreigabe bekommst Du hier aber sowieso nicht
Grüße,
Wolfgang
Klein ist er ja nicht gerade
Du ahnst nicht wie groß der werden kann..