Hi Huehnchen,
Sorry, ich wollte Dich weder erschrecken noch anprangern. Nur die rechtliche Situation glasklar machen:
Wer über die "kleinen Mengen für den Eigenbedarf" hinaus sammelt, hat gleich gegen zwei völlig unabhängige juristische Sachverhalte verstoßen (Naturschutzrecht und Sachenrecht).
In der Praxis haben fast alle Waldbesitzer gar kein Eigeninteresse an einer Krausen Glucke (und daher keinen Schaden, für den sie Schadensersatz fordern könnten), und freuen sich vielmehr, wenn Du dem Schwächeparasit die Chance nimmst, über Sporen weitere Kiefern zu befallen.
Naturschutzrechtlich hast Du einen Verstoß begangen (Du hättest Dir nur 1-2 Kilo abschneiden dürfen), und ein Förster könnte in der Theorie Deine Personalien feststellen und Dir ein Ordnungsgeld aufbrummen (im Wald hat er Polizeibefugnis). In der Praxis kümmert er sich bestenfalls um Sammler geschützter Arten wie Steinpilze, meist eher gar nicht um Pilzsammler.
Die nerven ihn nur, weil sie das Wild stören, aber das Jagdrecht wiegt weniger schwer als das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sich frei in Wald und Flur zu bewegen (außer in ausgewiesenen Wildruhezonen).
Grüße,
Wolfgang