Hallo,
Salpetersäure (>3 %) unterliegt mittlerweile einem Besitzverbot für Privatpersonen (ebenso wie Wasserstoffperoxid >12%) - die EU-Verordnung ist zwar schon in Kraft, wird aber so weit ich weiß im Moment noch nicht vollumfänglich in Deutschland umgesetzt.
Als Apotheker werde ich v.a. öfters mit der Nachfrage nach Wasserstoffperoxid 30% konfrontiert (Jäger möchten ihr Geweih behandeln). Die Abgabe und der Besitz dieser Explosivgrundstoffe ist bereits rechtswirksam verboten, wie uns die Apothekerkammer bereits mehrfach informierte. Das betrifft wie bereits erwähnt ebenfalls die Salpetersäure (> 3%) und diverse Nitrate, Phosphate, Perchlorate und Chlorate. Außerdem müssen verdächtige Nachfragen (größere Mengen) der Kriminalpolizei gemeldet werden.
Ein Besitzverbot für giftige, karzinogene, mutagene oder fruchtschädigende Stoffe wie z.B. Anilin besteht nicht, jedoch kann sich der Erwerb für Privatpersonen schwierig gestalten.
Daher ein großer Dank an Lütte für die Informaton zur "Alternativen SCHÄFFER-Reaktion" mit Eisessig. Das dieser anstelle der Salpetersäure ebenso verwendet werden kann, wusste ich nicht.
LG Thiemo