Die Petitionen verschiedener Naturschutz-Vereinigungen und Privatpersonen aus 2018-2020 zum Golfplatzvorhaben hat der Thüringer Landtag zur (Gesamt-)Petition E-806/18 zusammengefasst. Anfang Juli 2020 wurde dazu im LT mit einem Teil der Petenten, der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen, der Stadt Oberhof, Fachleuten und Abgeordneten verschiedener Parteien eine Erörterung durchgeführt. Trotz einer anders lautendern schriftlichen Ankündigung hatte man mich nicht eingeladen und dies mit der Corona-Gefahr begründet. Corona wird wahrscheinlich auch noch die kommenden Jahre bequem herhalten, um unbequeme Zeitgenossen aus normalen demokratischen Diskursen herauszuhalten.
Von der Erörterung erhielt ich wenigstens einen Teil des Protokolls. Ich zolle den vertretenen Naturschützern und Fachleuten ein großes Lob für die tiefgründig und fachlich fundiert vorgetragenen Beiträge, die den besonderen rechtlichen Status der Naturschutzgüter untermauern. U.a. war zuvor kartiert worden und man hat wieder zahlreiche wertvolle Pflanzen (u.a. ca. 1100 Grüne Hohlzungen) nachweisen können. Die Argumente der Gegenseite sehen demgegenüber lau aus. Wie nicht anders zu erwarten, trieb die Diskussion auch Stilblüten. Eine Abgeordnete (Partei mir gegenwärtig nicht bekannt) schien zwar begriffen zu haben, welche bedeutenden Naturwerte in Gefahr sind. Die Schönheit der vorgestellten Landschaft animierte sie aber zu der Frage, ob man diese unter touristischen Gesichtspunkten nicht anderweitig erlebbar machen könnte (wohl am besten ein verzeigtes Wegenetz in der Wiese bauen oder...???). Leute, ich bin einfach nur sprachlos! Wie mir zugetragen wurde, habe sich die CDU nicht für den Golfplatz eingesetzt.
Seit letzter Woche bin ich wieder ein wenig aufgebaut, da der Naturschutzverband Sachsen e.V. vor einem Monat nach Klage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen einen in meiner Nähe liegenden Eigenheim-Bebauungsplan vernichtet hat. Die Planer der Stadt Hartenstein hatten bei der Anwendung des FFH-Rechts gepfuscht.