Beiträge von SandraB

    Liebe Alle,


    heute habe ich auch mal wieder eine kleine Waldrunde gedreht. Leider war es besorgniserregend trocken. Daher hat sich auch pilztechnisch leider nicht viel finden lassen. Zwei Schnappschüsse sind es dann aber doch geworden :)


    1) Rotrandiger Baumschwamm (fomitopsis pinicola):


    2) Umberbraune Borstenscheibe (hymenochaete rubiginosa):


    Kann man nur hoffen, dass das Wetter bald weniger trocken wird und wir noch ein super Pilzjahr 2020 bekommen. :rain::rain::rain::sun::sun:


    LG

    Sandra

    Hallo zusammen,

    wieder eine interessante Frage: sind Giftpilze "Lebensmittel"? Oder vielmehr "Stoffe, die keine Lebensmittel sind", aber mit Lebensmitteln, also essbaren Pilzen "verwechselbar" sind, wie es im letzten Absatz der Gesetzestextquelle heißt. Dann würde die von Wolfgang P. zitierte Gesetzstelle doch verblüffend gut passen. Worauf sich die nächste Frage anschließt: was ist "in Verkehr bringen"? Selbstgesammelte Pilze an Dritte weitergeben auf jeden Fall, aber was ist mit Pilzen, die mitgebracht werden und zu denen lediglich eine Beratung erfolgt? Da passt der Begriff "in Verkehr bringen" nicht wirklich.

    Ich liebe für meinen Teil nicht nur rechtlich-theoretische Diskussionen, sondern theoretische Diskussionen überhaupt, und finde toll, dass hier ein Ort ist, sie zu führen.

    FG

    Oehrling


    Hallo Oehrling,

    zum ersten Teil deiner Frage hatte ich ja schon meine Meinung geäußert. Hinsichtlich der zweiten Frage/Definition "In Verkehr bringen" gibt es ebenfalls in der genannten EU Verordnung eine Definition (dort gibt es einen Definitionenkatalog), wo auch dieser Begriff definiert ist. Da die Definition sehr weit gefasst ist, wird mein Beispiel wohl darunter fallen. Bei weitergehendem Interesse schau dir die EU Verordnung gern nochmal in Ruhe an.


    Hallo Rotfuß,


    natürlich kann man davon ausgehen, dass ein PSV immer nach seinem besten Wissen und Gewissen handelt. Immerhin stellt die DGfM ja - wie wir gelernt haben - erfolgreich sicher, dass nur die gewissenhaften und mit genügend Fachwissen ausgestatteten Personen den Titel "Pilzsachverständiger der DGfM" führen dürfen. Das ist ja auch wiederum der Grund, warum wir mithilfe von erfahrenen PSV bereits festgestellt haben, dass bekannte zivil- oder strafrechtliche Verfahren nicht bekannt geworden sind, was sehr erfreulich ist.


    Nun hat aber ein rechtlich interessiertes Forumsmitglied die Frage aufgeworfen, wie es denn in der Theorie mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit aussieht, die ich aufgrund von beruflichen Überschneidungen zu der Thematik gern beantwortet habe. Und so wie ich es geschildert habe, sieht es aus meiner Sicht nun mal aus. Das hat ja nichts damit zu tun, dass irgendwer irgendeinen PSV oder Hobbypilzsammler unbedingt wegen irgendetwas "dran kriegen" will. Das sind eben die "hard facts". Nun kann und sollte so eine theoretische Diskussion aber auf keinen Fall dazu führen, dass man Dinge, die man eigentlich gern gemacht hätte - wie in deinem Beispiel ehrenamtliche Korbkontrolle - aus Angst, rechtlich belangt zu werden, nicht mehr tut. Um die ganze Diskussion etwas zu entzerren, folgende Beispiele des Alltagslebens: Szenario 1: Man fährt Auto, verursacht einen Verkehrsunfall, andere Person verletzt sich oder stirbt; Szenario 2: Man geht entspannt im Sonnenschein spazieren und aus Unachtsamkeit betritt man ohne sich umzuschauen den Fahrradweg, deshalb stürzt ein Fahrradfahrer und verletzt sich oder stirbt. In beiden Alltagsszenarien haben wir im besten Fall eine Haftpflichtversicherung, die uns davor schützt, aufgrund von Schadensersatzansprüchen (Zivilrecht) Privatinsolvenz anmelden zu müssen. Das schützt aber in keinem Fall davor, dass man sich im Fall dieser Fälle wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung strafbar gemacht hat. Führt diese Tatsache dazu, dass man künftig nicht mehr Auto fährt und nicht mehr spazieren geht? NEIN! Und so ähnlich ist es auch mit dem Themen, die wir hier diskutieren. Die Haftpflichtversicherung der DGfM übernimmt ggf. die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche, aber an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ändert sich dadurch nichts. Da es sich aber in allen Fällen um Alltagstätigkeiten handelt, sollte man diese ganze rechtliche Diskussion einfach nur zum Anlass nehmen, sich nochmal zusätzlich in Erinnerung zu rufen, welch große Verantwortung man trägt, wenn man als PSV Pilze zum Verzehr freigibt oder wenn man als Hobbypilzsammler seinen pilztechnisch völlig unbewanderten Freunden Pilze zum Verzehr anbietet. Nicht mehr und nicht weniger sollte man daraus mitnehmen.


    Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg bei deiner Prüfung.


    LG

    Sandra

    Hallo Wolfgang,


    das ist natürlich erfreulich, dass es bisher keine bekannten zivil- oder strafrechtlichen Fälle gibt! :):thumbup:


    Dein Verweis auf § 5 Abs. 2 Nr. 1 LFBG will für mich allerdings nicht so recht passen. Es geht ja explizit um „Stoffe, die keine Lebensmittel sind“...auf die Giftigkeit dieser Stoffe wird erst in der Folge Bezug genommen. Pilze sind ja grundsätzlich Lebensmittel. In der dort genannten EU Verordnung gibt es eine Definition von Nicht-Lebensmitteln und darunter fällt unser Giftpilz nicht (zB Medikamente, Kosmetik etc.).


    @ Peter: Manchmal ist es ja auch interessant, theoretische Fragen zu „beackern“.


    Grüße

    Sandra


    Hallo Thomas,


    ja, wie ich von dienstälteren Kollegen erfahren habe, ist die Arbeitsbelastung tatsächlich über die Jahre immer schlimmer geworden. Jetzt wird allerdings - zumindest in Hamburg - aktiv gegengesteuert und zahlreiche Neueinstellungen vorgenommen. Von daher gibt es Hoffnung. Und es ist ein sehr spannender und vielseitiger Beruf. :)


    In jedem Fall ist es aber bei der ganzen Schreibtischarbeit toll, ein Hobby zu haben, das mit viel Bewegung und frischer Luft zu tun hat! ==stein==morchel==pfiff==taube==fliege==borste==becher==koralle


    LG

    Sandra

    Ich hab sogar Pilzbilder in meinem Büro hängen, weshalb eine Kollegin gestern einen Lachanfall bekam, als sie mich in meinem Büro besuchte 😄 eins davon...



    Mein Hobby will ja schließlich auch auf Arbeit ausgelebt werden 😄


    lg

    Ja, ich bin Staatsanwältin ;)


    Das wir dazu nichts finden wird wohl vermutlich daran liegen, dass die Fälle wohl zu 99,99 Prozent beim Amtsgericht landen und hinsichtlich der Rechtslage wohl noch keine Unsicherheiten entstanden sind, sodass eine obergerichtliche Rechtsprechung nicht existiert. Amtsgerichtliche Urteile werden in den Datenbanken in der Regel nicht eingestellt. Die Akten verschwinden dann irgendwann einfach im Archiv. Ich bin mir eigentlich auch sicher, dass es solche Ermittlungsverfahren ab und an mal gibt. Zumindest die fahrlässige Körperverletzung ist ohnehin ein sog. „relatives Antragsdelikt“, dh die Fälle werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn es liegt ein besonderes öffentliches Interesse vor. Da sich die Szenarien wohl im engeren Freundes und Bekanntenkreis abspielen werden, wird da vermutlich auch selten ein Strafantrag gestellt. Ein besonderes öffentliches Interesse hätte man dann wohl nur in seltenen Fällen, wenn jemand gleich mehrere Personen in überaus leichtfertiger und gewissenloser sowie gleichgültiger Art- und Weise erheblich geschädigt hat. Ein Großteil der Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird somit vermutlich ohnehin eingestellt werden.


    LG

    Sandra

    Also zur strafrechtlichen Seite kann ich eigentlich nichts aus der Praxis wiedergeben, weil ich so einen Fall noch nie auf dem Tisch hatte und in den typischen Datenbanken (Juris/Beck-Online) auch keinen Präzedenzfall finden konnte. Vielleicht haben erfahrene PSV da ja schon mehr gehört.


    Aus meiner Sicht müsste es - ohne dass jetzt ausführlich geprüft zu haben - so aussehen, dass bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Hobbypilzsammlers und des PSV gar nicht so ein extremer Unterschied bestehen dürfte, wie manch einer vielleicht denken würde. Wegen eines fahrlässigen Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts kann man sich nur dann nicht strafbar machen, wenn es sich um eine reine eigenverantwortliche Selbstgefährdung handelt.

    Beispiel: Hobbysammler und Laie sitzen am Tisch vor ein paar grünen Knollenblätterpilzen und der Hobbysammler sagt „Ich biete dir diese Pilze zum essen an. Ich glaub das sind Champignons, bin mir aber überhaupt nicht sicher, könnte auch giftig sein. Musst du selbst entscheiden, ob du das Risiko eingehst“. Oder PSV sagt bei der Korbkontrolle „der ist übrigens giftig und bevor er reagieren kann, hat sich der Laie den Pilz als Mutprobe schon in den Mund gesteckt und runter geschluckt“.


    In den typischen Fällen, zB zwischen Hobbysammler und Laie ist es ja so, dass jedem der Beteiligten bewusst ist, dass sich der Laie auf das Wort des Hobbysammlers verlässt, weil dieser scheinbar überlegenes Wissen hat, wenn er sagt „kannst du ruhig essen, ich kenne mich da aus“ und seinen Freunden/Bekannten den Giftpilz zum essen anbietet. Da fehlt es dann schon an dem Merkmal „eigenverantwortlich“.


    Nun ist es ja so, dass jedem Pilzsammler bekannt ist, dass es giftige Pilze gibt und dass man sich über die Merkmale genau informieren muss und nur das sammeln und verzehren bzw. anderen mit weniger Wissen zum essen anbieten darf, was man sicher kennt, sodass man eigentlich immer, wenn es zu einer Verwechslung kommt, diese Sorgfaltspflicht verletzt hat (sonst wäre es ja nicht passiert). Wenn man dann versehentlich einem Freund einen Giftpilz anbietet, macht man sich also genauso strafbar, wie ein PSV der seinen Teilnehmern einer Lehrwanderung Giftpilze zum Verzehr freigibt.

    Unterschiede mag es vielleicht ausnahmsweise geben, wenn eine Vergiftung auf absolutem Spezialwissen beruht, worauf ein Hobbysammler auch bei ausreichender Lektüre/sorgfältiger Recherche gar nicht gekommen wäre. Dazu fällt mir aber gerade kein konkretes Beispiel ein. Und bei der Strafzumessung spielt es natürlich eine entscheidende Rolle, ob einem als PSV ein besonderes Vertrauen entgegengebracht wurde oder ob es sich um einen Nichtspezialisten handelte.


    Im Fall der Fälle ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit aber nicht das größte Problem (ins Gefängnis kommt man da in der Regel nicht für). Viel schlimmer ist es doch - aus sozialen Gründen - zu wissen, dass man Schuld an der Verletzung oder am Tod einer anderen Person ist.


    Zivilrechtlich müsste man dafür übrigens auch in beiden Fällen haften.


    Fazit: Lieber einmal öfter überprüfen welche Pilze man seinen Freunden serviert. 😉


    lg

    Sandra

    Liebe Sabine,

    das klingt ja abenteuerlich! Wobei ich lepista nuda auch ohne deine Erfahrung nicht riechen kann. ;) Deshalb hab ich mich bislang erfolgreich geweigert sie zu probieren. Allerdings hat sie dann meine Schwester vorgekostet und war total begeistert von dem Geschmack. Seitdem habe ich mir vorgenommen sie dann in der nächsten Saison auch mal zu probieren. Das es da so krasse Unverträglichkeiten gibt, war mir gar nicht bewusst. Danke für deinen Erfahrungsbericht!


    Ich habe eine ähnliche Geschichte mal in Bezug auf Anischampignons gehört. Da hatten auch drei Personen von gegessen...zwei davon ohne Symptome und die Dritte hatte danach so schlimme Magen-Darm und Kreislaufprobleme, dass sie eine Nacht im Krankenhaus verbringen musste. Komisch manchmal...


    lg

    Sandra

    Und ich hatte mich im Nachhinein schon gefragt, wie ich eigentlich auf so eine alte Geschichte gestoßen bin. Jetzt weiß ich es wieder 8o:P:)


    lg

    Ja, seit dem Vorfall zweifle ich auch nicht mehr an mir, da ich ja immerhin weiß, dass ich da auch sehr penibel bin.


    Ich bin nur beruflich etwas vorgeschädigt und glaube wenig an Zufälle. Deshalb hatte ich mich gefragt, ob man als PSV bei Zusammentreffen derartiger Zufälle nicht trotzdem dazu raten sollte, eine tödliche Pilzvergiftung diagnostisch ausschließen zu lassen, selbst wenn der Betroffene, den man in der Regel ja nicht kennt, behauptet er sei sich sicher gewesen. Psychologisch ist es ja durchaus denkbar, dass der Betroffene das glaubt, obwohl es nicht stimmt.


    lg Sandra

    Hallo Nobi,

    ja, das wäre natürlich schlimm, wenn die vermeintliche Pilzvergiftung dann doch noch schlimme Folgen für den Norbert gehabt hätte...falls Norbert das hier liest, kann er ja mal ein Lebenszeichen von sich geben!

    ?(
    lg Sandra

    Hallöchen!


    Bin vorhin zufällig auf einen Beitrag von Nobi aus 2007 über eine mutmaßliche Pilzvergiftung gestoßen. Dabei ist mir die Frage gekommen, ob die anderen Mitglieder - also ihr - auch schon Erfahrungen damit machen musstest. Vielleicht ergeben sich dabei ja noch weitere lehrreiche Geschichten?


    Ich hatte letztes Jahr im August mal die Situation, dass ich zum zweiten Mal Perlpilze gesammelt und gegessen hatte (man konnte also nicht von langjähriger Erfahrung sprechen) und just 12 Stunden später extreme Übelkeit, Erbrechen und Durchfall eintraten. So schlimm, dass ich nicht mal einen einzigen Schluck Wasser zu mir nehmen konnte, ohne mich sofort wieder übergeben zu müssen. Andererseits hatte ich die Perlpilze so oft überprüft, obs auch wirklich welche sind, dass ich mir eigentlich 100 Prozent sicher war und sie auch nicht gegessen hätte, wenn es nur 99 Prozent gewesen wären. Trotzdem kam es mir extrem komisch vor, dass jetzt 12 Stunden später Symptome eintraten, die auch auf eine Amanitin-Vergiftung hindeuten könnten. Ich weiß noch, dass ich extrem überfordert mit der Situation war und wegen des Restzweifels, den ich eigentlich gar nicht hätte haben dürfen, doch zum Arzt gegangen bin...der hat dann nur Blut abgenommen, die Leberwerte überprüft und „alles ok „ per Telefon durchgegeben...das hat mich allerdings nicht wirklich beruhigt...Leberwerte können sich ja theoretisch auch erst ein bisschen später verändern...als ich nach 1,5 Tagen immer noch kaum einen Schluck Wasser zu mir nehmen konnte und mein Blut schon so dick geworden war, dass ich das Herzklopfen schon in meinen Ohren hören konnte, hab ich mir dann noch 12 Stunden bis zur Notaufnahme gegeben und dann wurde es plötzlich besser...am Ende verlief alles genau wie bei einer Novo-Virus Infektion, die in der Zeit gerade tatsächlich auf meiner Arbeit umging...hinterher war es mir dann total unangenehm, dass ich an mir gezweifelt habe. Andererseits frage ich mich bis heute, ob ich nicht auf eine genauere Diagnostik hätte bestehen sollen. Am Ende schien es wohl einfach nur ein riesen Zufall gewesen zu sein, dass ich exakt nach einer Pilzmahlzeit mit tödlich giftigem Verwechslungspartner an einem Novo-Virus erkranke...


    Habt ihr auch irgendwelche Erfahrungen gemacht oder Anmerkungen, wie ihr mit der Situation umgegangen wäret?


    LG

    Sandra

    Hallo Murph!


    Danke für die schönen Bilder! In den Parks und an den Kanälen und Seen in meiner unmittelbaren Umgebung (nördliches Hamburg) ist aktuell auch alles voll mit Frühjahrspflanzen/ -blumen in vielfältigen Farben. Leider ist bei uns in puncto Pilze momentan so gar nichts los. Es scheint einfach zu trocken zu sein. Das Laub knistert richtig beim Drauftreten. Kann man nur hoffen, dass bald mal ein paar Schauer kommen und die Saison endlich los geht! Aber bei dem schönen Wetter draußen Spazieren zu gehen ist natürlich auch nicht schlecht. Habe heute auch noch mal ein bisschen Bärlauch gesammelt 🙃 und mir ein Bärlauchpesto gemacht..


    Damit lässt sich die pilzarme Zeit ganz gut überbrücken.


    LG

    Sandra


    Das ist dann wohl wie mit der Liebe 😄


    Irgendwann wird mich die Morchel finden, ich bin da optimistisch ==morchel==morchel==morchel


    lg

    Hallo Till,


    das Gedicht ist ja echt der Knaller! 😁👍🏻

    Vielen Dank dafür!


    Lg

    Sandra

    Liebe Sandra,


    der Thread hier war eine ganz tolle Idee, und ist ja auch nicht zu Ende!

    Ja, viele der Geschichten (vllt. außer denen von Tuppie und mir; unsere Eltern haben keine Pilze gesammelt - aber sie haben uns die Zubereitung gelehrt) ähneln sich irgendwie...

    Wenn nicht dieses Jahr, so werden wir uns bestimmt nächstes Jahr auf dem Nordtreffen kennenlernen! ==11 "Hier trifft sich der Norden" bzw. "Der große Nordtreff" wird 2020 ausfallen

    Das hoffe ich sehr! Ich nehme jedenfalls gern mal an einem Nordtreffen teil, wenn ich darf...ich lass mich mal überraschen, ob es doch dieses Jahr was wird...sonst gern nächstes Jahr 🙃

    Vielleicht kauf ich mir ne Drohne mit Morchelsuchfunktion, die automatisch bei Funden einen Google Maps Standort auf mein Handy sendet, das sich dann wiederum automatisch mit dem Navi meines Autos verbindet, das mich dann autonom zur Morchelstelle fährt...das wäre doch mal n Service 🤪

    Tolle Morchelfunde! ==morchel

    Ich habe leider noch nie welche gefunden und kenne hier rund um Hamburg auch keine Stellen, wo ich suchen könnte. Selbst wenn man soweit informiert ist, welche Bedingungen Morcheln brauchen, weiß man ja noch nicht zwangsläufig wo man die Bedingungen in seiner Nähe antrifft. Wie seid ihr denn da vorgegangen? Einfach verschiedene Stellen angefahren nach dem Motto „trial and error“?


    LG

    Sandra

    Hey!
    Danke für die vielen Anregungen! Leider kenne ich mich mit derlei Pilzen oder Nicht-Pilzen noch nicht allzu gut aus, sodass ich hier nicht so richtig mitdiskutieren kann. Bisher habe ich jedenfalls nicht gedacht, dass einer der vorgeschlagenen Pilze so aussieht wie mein Fund, finde die Vorschläge aber super spannend und habe mich mal ein wenig damit beschäftigt. Vielen Dank dafür! Falls ich mal auf solche Pilzarten treffe, bin ich hoffentlich etwas schlauer 😉 und das nächste Mal untersuche ich den Fund genauer in puncto Ablösbarkeit, Struktur/Kerne etc.


    Rein optisch überzeugt mich am Meisten der Vorschlag, dass es sich um Sternenrotz handelt...aber wer weiß 🙃


    lg

    Sandra