Beiträge von Wuscheliger Großfuß

    Hallo Apokalyptischer Reizker,


    hier kurz meine rechtswissenschaftliche Einschätzung zu Deinen Fragen:


    1. Einbehalten von Pilzen

    Mir fällt - auch in den von Dir genannten Fallszenarien - kein Grund ein, aus dem ein PSV einem Ratsuchenden Fruchtkörper wegnehmen dürfte. Denkbar wäre dies allenfalls bei Kindern oder Geisteskranken oder in sehr speziellen Konstellationen, in denen den PSV eine sog. Garantenpflicht treffen würde und er zu eine aktiven Handeln verpflichtet wäre. Der PSV ist schlicht ein netter Mitbürger oder Dienstleister, der einen fachlich fundierten Rat gibt, der dann aber auch stimmen muss.


    2. Freigeben, Verwerfen, Aussortieren

    Unter einer Freigabe versteht der PSV, dass er einen Fruchtkörper für zum menschlichen Verzehr geeigneten ansieht und dies dem Ratsuchenden auch so mitteilt. Unter "Verwerfen" wird man wohl das Gegenteil verstehen. "Aussortieren" ist der Vorgang der Separierung zu verwerfender von freizugebenden Fruchtkörpern.

    Alles das hat aber nichts damit zu tun, dass der PSV Fruchtkörper wegnimmt oder vernichtet. Es spricht aber nichts dagegen, die Beratungssituation so zu gestalten, dass der Ratsuchende die verworfenen Exemplare freiwillig beim PSV belässt.


    3. Unterlassene Hilfeleistung

    Wegen Unterlassener Hilfeleistung macht sich strafbar, wer (vorsätzlich)bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist, § 323c StGB. Bei einer typischen Pilzberatung wird wohl nie ein Unglücksfall, gemeine Gefahr oder gemeine Not gegeben sein.


    4. Polizei rufen

    Das kann durchaus Sinn machen, wenn man den Eindruck hat, dass sich der Ratsuchende selbst gefährdet oder gar von einer Fremdgefährung (Tischgenossen) auszugehen ist. Die Polzei kann dann im Wege der Gefahrenabwehr tätig werden (z.B. das Sammelgut sicherstellen, in Bayern nach Artikel 25 PAG). Verpflichtet ist der PSV dazu in aller Regel nicht. Die Schwelle zu einer Anzeigepflicht wäre erst erreicht, wenn der Ratsuchende glaubhaft macht, dass er die Giftpilze alsbald in den öffentlich in den Verkehr bringen will ("Ich geht jetzt auf den Wochenmarkt und verkaufe diese grünen Dinger zusammen mit den Champignons hier"). Dies könnte den Tatbestand der Gemeingefährlichen Vergiftung (§ 314 StGB) ausfüllen und der PSV (aber auch jeder andere, der davon Kenntnis erlangt und es für glaubhaft halten muss) wäre dazu verpflichtet, Anzeige zu machen (§ 138 Abs. 1 Nr. 8 StGB). Der Fall erscheint aber sehr hypothetisch.


    5. Ratsuchenden festhalten

    Ganz schlechte Idee. Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), wenn der Ratsuchende länger als für die Dauer eines Vater Unsers (vgl. Reichsgericht vom 28.11.1882 - Rep. 2659/82) festgehalten wird.


    Daraus folgt, dass jedermann, der im Wald jemanden mit einem Korb voll Grüner Knollenblätterpilze sieht, im Normalfall frei zwischen den drei von dir aufgezeigten Handlungsalternativen wählen kann.


    Beste Grüße

    WG

    Die immer gerne genannte "Regel" "Riesenschirmlinge mit verschiebbarem Ring, die nicht röten, sind essbar", findet in diesem Pilz einen klaren Widerspruch. Ich weiß, er zählt mittlerweile zu den Egerlingsschirmlingen, aber der deutsche Name und die lateinischen Synonyme nennen ihn ja durchaus Riesenschirmling.


    Ein gutes Beispiel, dass man diese allgemeinen Aussagen buchstäblich mit Vorsicht genießen sollte.

    Von dieser Regel hab ich bislang noch nichts gehört, aber alleine Chl. olivieri würde diese Behauptung widerlegen.

    Die Regel besagt ja nicht, dass alle Riesenschirmlinge, die einen nicht verschiebbaren Ring haben oder röten, nicht essbar sind.

    Das ist halt das andere Problem an solchen Regeln: Der Umkehrschluss funktioniert nicht.

    Ähnliche Regeln gibt es ja auch bei Röhrlingen: "Alle Röhrlinge, die weiße oder gelbe Röhrenmündungen haben und nicht bitter sind, sind essbar". Damit kommt man prinzipiell gut durch, wenn man z.B. von Cyanoboletus pulverulentus wegen den Arsenverbindungen absieht. Man kriegt mit der Regel aber auch keinen Flockenstieligen Hexenröhrling in die Pfanne.

    Liebe Forengemeinde,


    ich möchte den folgenden Fund, der mir heute unerwartet vor den Füßen lag, mit Euch teilen und um Eure Meinung bitten:




    Habitat: Auf einem eher sandigen Erdwall, der für einen Spielplatz auf einem Schulhof verdichtet ist.

    Geruch: Hartgummi, metallisch, unangenehm. Nach wenigen Minuten roch das ganze Zimmer, in dem die FK aufgeschnitten wurden, danach.

    FK-Oberfläche: glatt

    Witterung: Wie an so vielen Orten derzeit sehr trocken, FK brach durch staubtrockenen Boden durch.

    Begleitflora: Reiche ich gerne morgen nach.


    Meine erste Vermutung war Scleroderma verrucosum (Dünnschaliger Kartoffelbovist), wegen der dünnen Peridie, der deutlichen Stielung und weil Häufiges halt häufig ist.


    Unter dem Mikroskop stellten sich die Sporen des reiferen FK bei eim Quetschpräparat der Gleba in Wasser bei 1000x wie folgt dar:


    Ornamentebene:


    Querschnittsebene:


    Weiteres Mikrobild:


    Auf die Schnelle habe ich für die Gattung Scleroderma folgenden Schlüssel finden können: Storey 2009

    Wenn ich das Ornament jetzt mal ganz unbefangen als netzartig interpretiere, kommt danach eigentlich nur Scleroderma bovista in Frage. Da ich mikroskopisch aber noch recht am Anfrag stehe, bin ich mir nicht sicher, ob das nicht nur radiale Stacheln sind, die bei der Draufsicht auf die Spore durch Projektion den Eindruck eines Netzes erzeugen. Hilfe von erfahrenen Mikroskopikern wäre sehr willkommen.


    Zu guter letzt: Ich habe auch ein Quetschpräparat aus dem unreiferen FK in etwa aus dem violetten Teil der Gleba erstellt. Zu meiner Verwunderung waren die Sporen dort in Wasser völlig hyalin:


    Ist das eine typische Eigenschaft von Scleroderma, dass Sporen erst mit der Zeit dunkel werden?


    Herzlichen Dank im Voraus

    Jan

    Liebe Pilzfreunde,


    nachdem ich in diesem Jahr einen F1-Kurs besucht hatte, habe ich mich nun für einen F2-Kurs mit anschließender PSV-Prüfung (DGfM) bei Andreas Gminder in 2022 angemeldet.


    Jetzt suche ich nach ein paar Mitstreitern, die sich mit mir, z.B. via Videokonferenz, auf die PSV-Prüfung im nächsten Jahr vorbereiten wollen. Die bevorstehende pilzarme Zeit sollte ja genug Gelegenheit bieten, den Fragenkatalog gemeinsam zu beraten usw. Meines Erachtens ist es nicht notwendig, dass alle an derselben Prüfung bei demselben Prüfer teilnehmen wollen, sondern nur, dass man das Projekt PSV-Prüfung für 2022 ins Auge gefasst hat.


    Bei Interesse bitte PN an mich.


    Herzliche Grüße und einen artenreichen Oktoberschlussspurt wünscht

    WG

    Hallo, liebes Forum,


    ich bin neu bei Pilzforum.eu und habe gerade schon meine Vorstellung gepostet.


    Als absoluter Neuling bei den Themen Frühjahrspilze und Ascomyceten würde ich mich über eine Bestimmungshilfe zu folgendem Fund von zwei Individuen freuen:


    Exemplar 1:




    Exemplar 2:





    Habitat:


    Die Pilze wurde auf einem bemoosten Baustamm (wohl Buche) auf kalkreichem Boden gefunden. Insgesamt wirken die Pilze recht zerbrechlich bzw. mürbe.

    Zum Geruch kann ich wenig sagen. Meine Nase sagt: Riecht nach nichts Besonderem. Zwei weitere Nasen haben gesagt: Metallisch bzw. Schwimmbad.


    Letzteres hat mich zur Vermutung Morchelbecherling gebracht. Vom Wuchsort her würde ich eher auf eine Scheibenlorchel tippen. Anhand der Beschreibungen in meiner Literatur erscheint mir die Bestimmung recht schwierig.


    Ich bin für alle Hinweise dankbar.


    Beste Grüße


    WGf

    Hallo, liebe Pilzfreunde,


    ich möchte mich als neues Forenmitglied vorstellen. Seit rund einem Jahr reaktiviere meine Pilzkenntnisse und erkunde fleißig die heimische Funga. Im Sommer möchte ich - wenn die Pandemielage es zulässt - meinen ersten Pilzkurs absolvieren.


    Ich komme aus Oberfranken, habe Schuhgröße 48 und einen Lockenkopf <--- Nickname.


    Beste Grüße

    WGf