Beiträge von Takumi

    Hallo Wolfgang,

    fängst Du nun schon wieder an das in der Öffentlichkeit breit zu treten und willst Dich danach wieder einmal öffentlich dafür entschuldigen?

    Mir reicht das jetzt langsam und wenn Du ein Problem mit mir hast, dann schreib mir nen Brief, ne Mail, oder ruf mich einfach an.

    Hier wird gemutmaßt das nur wegen der DSGVO nun plötzlich keinerlei AGBs oder Bedingungen die für die Teilnahme am Forum ausgearbeitet wurden gültig wären, dem ist ganz klar nicht so.

    Das Recht auf Vergessen hat man zwar, nicht jedoch darauf das deshalb alle jemals im Einklang mit den Nutzungsbedingungen geschriebenen Texte oder hochgeladenen Bilder entfernt werden müssten und damit viele andere Beiträge aus dem Kontext gerissen werden.


    Beispiel


    Ich verlange am 1.6.2018 folgendes:

    Löschung meines Accounts, Gründe brauche ich dafür keine.

    Löschung aller Beiträge die ich je geschrieben habe und der von mir hochgeladenen Bilder.


    Ich bekomme:

    Der Account wird gelöscht, alle Beiträge und Bilder werden einem anonymen Benutzer zugewiesen

    Die Beiträge bleiben wie in den Nutzungsbedingungen genannt erhalten und sind dann dem anonymen Benutzer zugewiesen.

    Mein alter Benutzername wird aus allen Zitaten entfernt und mit dem anonymen Nutzer ersetzt.

    Alle meine hochgeladenen Bilder bleiben erhalten.


    Dann steht zwar unter meinen Beiträgen noch immer das

    Antonius behüt und herzliche Grüße

    Frank

    Da es aber tausende Frank gibt ist dies kein Problem.


    Es ist natürlich möglich das sich an dieser Auffassung noch etwas ändern wird, hier heißt es aber abwarten wie die jeweiligen Gesetze dann von Gerichten ausgelegt werden.


    Antonius behüt und herzliche Grüße

    Frank

    Die 5 Dateianhänge bezogen sich auf Konversationen, in Beiträgen konnten weiterhin 50 angehängt werden. Ich hab das in den PN jetzt auf 25 geändert, wenn das nicht reicht bitte Bescheid geben.

    Um allen gerechter zu werden, wurde das Einfügen der Originalbilder deaktiviert. Lasst uns das mal ein paar tage probieren, ich denke das wir mit den 800px Vorschaubildern auch so gut klar kommen werden.

    Ja schon Mausmann, aber das sollte dann eigentlich skalieren. Wenn man aber den Seitenzoom erhöht kann es vorkommen das nicht mehr alles auf die Seite passt.


    100% Ansicht


    200% Ansicht


    Daran kann es liegen, Ja.

    Wobei die Bilder jetzt nicht so groß sind und es auch so gehen sollte. Hast Du evtl. den Browser-Zoom in Benutzung und dadurch wird alles größer dargestellt als es eigentlich ist?

    Craterelle hat Dir deinen Wunsch erfüllt ==) Ok, nicht nur Deinen, es gab ja noch mehrere die sich wenigstens einen Zugang zu den alten Bewertungen gewünscht hatten.

    Diese sind nun zwar nicht direkt im Forum, mit ein bisschen gutem Willen aber dennoch verfügbar unter: DIESEM LINK

    Link anklicken, Name eingeben und Button anklicken. Wer das immer wieder mal machen will weil gerade schlecht drauf kann sich das dann ja als Lesezeichen abspeichern.


    Antonius behüt und herzliche Grüße

    Frank


    PS: Vielen Dank an Craterelle fürs möglich machen.

    Punkt 2 betrifft die kommerzielle Bewerbung von Produkten indem zum Beispiel ein Affiliate-Link gesetzt oder auf Konkurrenzprodukte von Pilzmännchen verwiesen wird. Ein Hinweis das es bei Amazon oder ebay die Opinel-Messer gerade im Angebot gibt fällt in der Regel nicht darunter. Markennamen von Kameras oder ähnlichem natürlich auch nicht, wir fragen ja schließlich ausdrücklich danach.


    Im Grunde bleibt es bei den bisherigen Regelungen, auch diese müssen eben nun auch formal und rechtssicher in den Bedingungen stehen.

    Um eine Markenverletzung zu begehen muss man zunächst einmal die Marke im geschäftlichen Verkehr gebrauchen, was bei Nicknames nur bedingt der Fall ist. Und selbst dann ist eben der kennzeichenmäßige Gebrauch erforderlich, was unseres Erachtens in diesem Bereich schwer vorstellbar ist. Überdies müsste der Markenname entweder noch die Waren- oder Dientlseistungsklasse betreffen, für die die Marke eingetragen ist bzw. die Branche betreffen wenn wir von geschäftlichen Bezeichnungen reden bzw. es müsste daraus eine Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, so dass die betreffenden Verkehrskreise glauben könnten, dass der Inhaber des Nickname mit dem Markeninhaber oder dem Inhaber einer geschäftlichen Bezeichnung identisch ist.

    Solange Du also nicht über das Bier redest oder etwas schreibst das darauf hindeuten würde das Du die Marke "Tannenzäpfle" vertrittst, gibt es damit keine Probleme.

    Es ist eben ein Passus der heutzutage in Nutzungsbedingungen enthalten und der Forenbetreiber darauf hinweisen muss.


    Antonius behüt und herzliche Grüße

    Frank

    ... Was sind "Trophäen", so was ? ...


    Das würde mich auch mal interessieren.

    Vielleicht könnte man das ja nutzen für Gewinnspiele.

    Also quasi wie Urkunden beim APR etc. Da demnächst die Oster-B-Rätselei ansteht und auch da jemand gewinnen wird interessiert mich das durchaus. Fürs PPC könnte ich dann auch noch Überlegungen anstellen.

    Könnte man gut für solche Dinge verwenden.