Hallo Jens,
das geht aus dem Bundesnaturschutzgesetz § 24 i.Verb. mit § 23 hervor, wo Nationalparks und nationale Naturdokumente wie Naturschutzgebiete zu schützen sind.
In Nationalparks gibt es hier und da Ausnahmeregelungnen für bestimmte Gebiete und auch nur dort darf man sammeln und oftmals auch nur zu bestimmten Zeitpunkten.
Diese Ausnahmenregeln erfährst du von den Nationalparks vor Ort oder das Landesnaturschutzgesetz soviel weis ich nun auch nicht dazu
Gruß[hr]
Hallo Wegberger,
es gibt sowas wie zb Nationalpark Bayerischer Wald oder Harz, haben fast alle eine Internetseite wenn du mal googeln willst.
Landschaftsschutzgebiete ist wieder etwas anderes ;), da gibt es zb kein Sammelverbot für Pilze im Gegensatz zum Naturschutzgebiet.
Gruß