Hallo
Dazu habe ich einen Antwort des Bundem. für Ernährung.... von Ende 2010.
Da wird grundsätzlich geschrieben, das die Länder für Lebensmittelüberwachung zuständig sind.
Wir sollen uns aber wie bei Lebensmitteln üblich verarbeiten und verpacken.
Ggf. sollen wir uns an die örtlichen zuständigen in der Stadtverwaltung wenden.
Für mich nicht verständliche, dass ein Ministerium keine rechtliche Auskunft geben kann, was die in der Antwort schreiben. Wer kann das dann, wenn nicht ein Ministerium.
Ich werde die Pfifferlinge in 2 kg verpacken und innerhalb 4-5 Tage zum Kunden in Deutschland verbringen, dass ist fast 3 bis 4 x so schnell wie mancher Pfifferling unterwegs ist incl. im Laden liegt.
Da gibt es Bemühungen, eine bessere (verpflichtende) Kennzeichnung bei Pilzen zu machen, habe ich gestern erst gelesen. Aber der Gesetzgeber hat kein Interesse.
Gruß Antonius