Hallo,
mich würd mal interresieren ob es ein bestimmtes Pilzgesetzt gibt.Ich meine schonmal davon gehört zu haben und ein bekannter sagt mir legal sind nur die Pilze die "in deine beiden Hände passen".Jetzt seh ich im Forum aber Riesenpilzfunde auch aktuell sehe ich was bis 6kg.Ist das den legal oder wie ist das jetzt?
Lg alex
Hallo Alex,
es gibt kein spezielles "Pilzgesetz".
Wer sich wirklich ernsthaft und abschließend mit den gesetzlichen Bestimmungen zum Pilzesammeln, was Pilze selbst, bezüglich Art und Umfang, sowie die Art des erlaubten Sammelns, das heißt wo, wann, wie in umfangreicher Art und Weise befassen möchte (was eigentlich notwendig wäre), muss sich ein klein wenig mit Normenhierarchie und Gesdtzgebung auskennen.
Grundsätzlich gilt in der BRD das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) welches durch die jeweiligen Landesnaturschutzgesetze (LNatschG) der jeweiligen Bundesländer ergänzt wird. Damit ist es allerdings nicht getan, denn diese können durch jeweilige regionale Verordnungen und Erlässe ergänzt werden. Genau darin liegt der Knackpunkt. Eine generell allgemeingültige Aussage für ein Bundesland / Land läßt sich somit gar nicht nicht treffen.
Hinzu kommen noch verschiedene Waldgesetze, Artenschutzgesetze etc., die dann allerdings wieder durch Ausnahmeregelungen für den Eigenbedarf ergänzt bzw. gelockert werden.
Ein weiteres Kapitel ist das EU-Recht, ich behaupte mal, umfassend blickt da derzeit so gut wie niemand durch. Zumal sich die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen gerade in einer Phase der Überarbeitung finden, um eine EU-gerechte sowie generell zeitgemäße Gestaltung zu finden.
Ihr findet übrigens alle Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften auf der Seite des Bundesjustizministeriums, unter "bjm.de" (Bundesministerium der Justiz). Von dort ist kostenlos die Juris Gmbh verlinkt, auf deren Seite alle Gesetze etc., bis auf örtliche Verordnungen und Erlässe gefunden werden können.
Ein Blick in ein Gesetz erleichtert zwar die Rechtsfindung, jedoch läuft man irrig in der Annahme, nun ausreichend und abschließend informiert zu sein. Es gibt viele Gesetze (das gilt insbesondere für das Zivilrecht, was hier zum Glück nicht der Fall ist, wir sprechen vom Öffentlichen Recht) die von Juristen für Juristen gemacht wurden. Die von dir gewünschten Rechtsvorschriften fallen allerdings unter das Bundesrecht bzw. dann die spezifischeren Gestze unter das Landesrecht, das sogenannte besondere Polizeirecht. Weiteres regelt die Rechtsprechung, die auch ständig aktualisiert wird.
Nun für die Praxis: Wenn du eine kurze und verbindliche Auskunft möchtest, erkundige dich bei der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsämer/Kreispolizeibehörden) bzw. frage bei dem zuständigen Regierungspräsidium nach einem Ansprechpartner. Dort wird dir sicher geholfen, ohne dass du dich mit der gesamten komplexen Gesetzsmaterie auseinandersetzen musst.
Wer Pilze verkauft, muss übrigens auch gewerbe- und steuerrechtliche sowie ggf. zollrechtliche Aspekte bedenken, was wesentlich weitreicherende Konsequenzen nach sich ziehen kann als eine "kleine Ordnungswidrigkeit", welche durch ein Privatperon begangen wurde.
6 kg Pilze an einem Tag / pro Person ist ganz sicher zuviel, max. 1 kg pro Person / Tag ist die meines Wissens nach derzeit herrschender Meinung erlaubte Menge.(Die derzeit h.M. setzt sich aus aktueller Gesetzeslage und aktueller Rechtsprechung zusammen)
Straftatbestände sind übrigens bundesweit geregelt, Ordnungswidrigkeiten können bundesweit geregelt sein, unterliegen aber meistens länderrechtlichen Bestimmungen und sind bußgeldbewehrt.
Das war jetz eine kurze Antwort für ein sehr komplexes Thema.
Deswegen mein Schlussatz : Hirn einschalten, nicht die Gier walten lassen und sich so benehmen wie es ein besonnener Mensch unter der gebotenen Rücksichtnahme auf die Natur und Umwelt tun würde. Dann kann eigentlich nichts schief gehen.
Ich hoffe, ich konnte ein klein wenig weiterhelfen, zumindest welchen Weg man bei weiterem Informationsbedarf vor Ort einschlagen kann.
Grüße,
Markus