Man braucht, um Pilze gewerblich verkaufen zu dürfen, natürlich einen Gewerbeschein sowie eine Verkaufserlaubnis. Wie man diese bekommt, hängt von Landesbestimmungen ab, aber auch kommunale Bestimmungen greifen hier und diese sind z. T. sehr unterschiedlich.
Bei Pilzen, die NICHT in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind, dürfte es relativ einfach sein, solch eine Erlaubnis zu bekommen. Dann ist die zuständige Behörde zur Genehmigung meines Wissens die untere Naturschutzbehörde. In jedem Bundesland regelt das jeweilige Landesnaturschutzgesetz, dass z. B. auch von nicht geschützten Arten nur die maßvolle Entnahme für den Eigenbedarf gestattet ist.
Beim Steinpilz, der in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt ist, muss das jeweilige Regierungspräsidium eine Freigabe geben.
Übrigens braucht man auch die Genehmigung des Waldbesitzers, wenn man dort zu gewerblichen Zwecken sammeln will.
Das Privatrecht, den Wald zu betreten und sich für den Eigenbedarf Früchte, Beeren, Pilze und Pflanzen anzueignen, bleibt davon natürlich ausgenommen.
Beim Recherchieren im Inet zu diesem Thema findet mal leider sehr viele widersprüchliche Informationen, Behauptungen und Auslegungen.
Vielleicht weiß es ja jemand konkreter und detaillierter.
LG,
Meinhard