Hallo Fredy,
die Angelegenheit ist bereits in kompetenten Händen, ja. Meine Anwältin hat meine Forderungen geltend gemacht und daraufhin kam eine Antwort, dass die Schadensersatzansprüche zurückgewiesen werden, da kein haftungsbegründendes Fehlverhalten der Gemeinde vorliegen würde. In dem Baumgutachten (welches mir noch nicht vorliegt) werde wohl aufgeführt, dass der Brandkrustenpilz von Außen nicht erkennbar war und der Baum ordnungsgemäß im Vorfeld kontrolliert wurde, ohne dass ein Pilzbefall festgestellt wurde. Dies führt dazu, dass die Gemeinde nicht haften muss....
Meiner Meinung nach ist der Pilz aber von Außen erkennbar. Deshalb kam ich auf die Idee, in diesem Forum mal ein paar Fotos zu posten um zu hören, was andere sagen, ob man den Pilz von außen sieht oder nicht. DASS der Baum von diesem Pilz befallen war, steht außer Frage und auch, dass der Baum wegen dieses Pilzes umgefallen ist. Es geht hier nur darum, ob man ihn von Außen sehen kann oder nicht. Wenn nicht, dann ist es wohl –œHöhere Gewalt– und ich habe schlichtweg Pech gehabt. Wenn man ihn aber von Außen sehen kann, dann besteht die Hoffnung, dass die Gemeinde doch haften muss.
Und einen Baumgutachter habe ich nicht bestellt, da mir seitens der Gemeinde von zwei Personen versichert wurde, dass der Schaden übernommen werde und ich mir keine Sorgen machen müsse...... Und ich habe denen vertraut.... Ja, daraus habe ich auch gelernt!!
Und zum Thema –œEigentum verpflichtet– –“ schön wär–™s
Das pdf werde ich nochmal in Ruhe durchsehen.
Danke Dir auf jeden Fall auch für Deine Antwort!
Liebe Grüße,
Curculio
P.S.: Was meinst du denn, kann man auf den Fotos den Brandkrustenpilz erkennen?