Na, jetzt macht mal halblang. So übel ist die Auswahl nun auch wieder nicht. Dein Mann scheint zumindest Sprödblättler erkennen zu können. Die Täublingsregel ist allerdings nicht so ohne weiteres auf Milchlinge zu übertragen, da gibt es doch auch milde, die als giftig gelten (Bruchreizker).
Der Speisewert einiger Arten (Weißtäubling, Eichenmilchling) ist zudem auch zumindest umstritten.
Aber immerhin gibt es für alle der hier gezeigten Arten Pilzbücher, in denen sie als essbar gelten.
Allerdings könnte dein Mann schon etwas vorsichtiger sein, auch was überständige Pilze (Rotfüße mit Goldschimmel) angeht. Auch keine Ahnung, was da noch so auf eurem Küchentisch liegt (gerade bei den Schirmlingen würde ich lieber nochmal genau hinschauen).
Aber so absolut daneben sind die sichtbaren Pilze jetzt auch wieder nicht.
Auf jeden Fall kein Grund, wegen mangelnden Vertauens jetzt die Scheidung einzureichen.
LG Christian